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Neuerungen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Bundesförderung für effiziente Gebäude
1. KfW-Heizungsförderung (Programm-Nr. 458): Antragstellung jetzt auch für private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften möglich Seit dem 28.