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Erweiterung des Förderprogramms „Jung kauft Alt“

Seit September 2024 gibt es den KfW-Kredit Nr. 308 „Jung kauft Alt – Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb)”, der Familien mit Kindern und Alleinerziehenden die Möglichkeit bietet, eine bestehende Wohnimmobilie zu erwerben und diese energieeffizient zu sanieren. Mit einem attraktiven Förderkredit ab einem effektiven Jahreszins von 0,46 % und einem Kredithöchstbetrag zwischen 100.000 und 150.000 Euro schafft dieses Programm finanzielle Anreize für den Kauf und die nachhaltige Modernisierung von Bestandsimmobilien.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Immobilie nach dem Erwerb energetisch saniert wird. Zudem hängt die Förderung vom Einkommen der Antragsteller ab. Dieses darf maximal 90.000 € bei einem Kind und plus 10.000 € für jedes weitere Kind betragen. Dieses Angebot richtet sich gezielt an Familien, um ihnen den Schritt zu einem eigenen Zuhause zu erleichtern und gleichzeitig einen Beitrag zur Energieeffizienz zu leisten, indem Bestandsgebäude durch eine Sanierung wieder energetisch fit gemacht werden. 

Seit dem 01. Januar 2025 ist auch der Erwerb von sanierungsbedürftigen denkmalgeschützten Gebäuden möglich. Bisher war deren Förderung ausgeschlossen, da diese Gebäude oft nicht die energetischen Sanierungsvorgaben erfüllen können, die für nicht denkmalgeschützte Wohngebäude gelten. Mit dieser Änderung können nun mehr Menschen denkmalgeschützte Häuser erwerben und sanieren, wodurch insbesondere Familien unterstützt werden, die ein solches Gebäude erhalten möchten. Dies erleichtert es beispielsweise, in die Heimatregion zurückzukehren, ein Haus zu kaufen und zu modernisieren, wobei auch eine Kombination mit weiteren Sanierungsförderungen möglich ist. Besonders in ländlichen und dünn besiedelten Gebieten kann dies dazu beitragen, historische Bausubstanz in den Ortskernen vor dem Leerstand zu bewahren. Rund 10 Prozent des Gebäudebestands ist in Deutschland denkmalgeschützt.

Das Programm im Detail

  • Denkmalgeschützte Gebäude müssen künftig auf das energetische Niveau „Effizienzhaus Denkmal EE“ saniert werden. Der Jahres-Primärenergiebedarf darf maximal 160 % des Wertes eines vergleichbaren Referenzgebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) betragen.
  • Für andere Bestandsgebäude gilt: Sie müssen den Energieeffizienzklassen F, G oder H (gemäß Energieausweis) entsprechen und innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage auf mindestens Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.
  • Die Förderung erfolgt als anteilige Finanzierung in Form eines zinsvergünstigten Kredits aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die Gesamtkosten für den Eigentumserwerb einschließlich (anteiliger) Grundstückskosten. Kaufnebenkosten werden nicht gefördert.
  • Förderberechtigt sind Familien mit minderjährigen Kindern und einem maximal zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro bei einem Kind (+10.000 Euro je weiterem Kind). Die Kredithöchstbeträge betragen maximal 100.000 Euro bei einem Kind, 125.000 Euro bei zwei Kindern und 150.000 Euro bei drei oder mehr Kindern. Kreditlaufzeiten von 7 bis 35 Jahren und Zinsbindungen von 10 oder 20 Jahren sind möglich.
  • Das erworbene Wohneigentum muss selbst genutzt werden. Personen mit Voreigentum oder solchen, die Baukindergeld beziehen oder bezogen haben, sind ausgeschlossen.
  • Eine Kombination mit anderen (Landes-)Förderprogrammen oder BEG-Mitteln (Sanierungsförderung) ist grundsätzlich möglich.

Auf der Seite zum KfW-Kredit Nr. 308 „Jung kauft Alt – Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb)“ finden Sie weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und -konditionen, sowie zur Antragsstellung selbst.

Quellen:
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2024/12/jka-2025.html
https://www.geb-info.de/foerderung/programm-jung-kauft-alt-erstreckt-sich-jetzt-auch-auf-denkmalgeschuetzte-gebaeude?utm_source=geb_newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=general_nl_geb
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-Bestandserwerb-(308)

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