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Steuern sparen bei der energetischen Gebäudesanierung: Steuerliche Vorteile für Sanierungen im Saarland

Steuern sparen bei der energetischen Gebäudesanierung: Steuerliche Vorteile für Sanierungen im Saarland

Die energetische Gebäudesanierung ist ein wichtiger Faktor für die Energiewende und den Klimaschutz und bietet sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile. Sie senkt den Energieverbrauch, schafft Arbeitsplätze und macht Haushalte weniger abhängig von steigenden Energiepreisen. Trotz vorhandener finanzieller Anreize des Bundes lag die Sanierungsrate im Jahr 2023 bei nur 0,7 %. Für das Erreichen eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 wäre eine jährliche Sanierungsrate von ca. 2 % notwendig. Grund für das Ausbleiben der Sanierungen könnten Unsicherheiten durch das Gebäudeenergiegesetz gewesen sein.

Laut einer Studie des WWF ist eine umfassende Sanierung, die auf Effizienzhausstandards ausgerichtet ist, langfristig kostengünstiger als Teilsanierungen. Auch wenn Anfangsinvestitionen hoch sind, senken vollständige Sanierungen die Energiekosten und bieten in Kombination mit beispielsweise Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen zusätzliche Einsparungen. Zudem steigt der Immobilienwert nach einer energetischen Sanierung, was die Rentabilität langfristig steigert.

Neben der Förderung von Sanierungsprojekten durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (wir berichteten im August 2024) bietet das Einkommenssteuergesetz (EStG) auch unterschiedliche Steuererleichterungen an. Über drei Jahre verteilt können energetische Maßnahmen steuerlich abgesetzt werden. Die Höchstsumme der Förderung beträgt insgesamt 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Außerdem können die gesamten Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung direkt im ersten Jahr zu 50 % abgesetzt werden. Immobilienbesitzende in Sanierungsgebieten im Saarland können von zusätzlichen steuerlichen Erleichterungen profitieren.

Grundsätzlich bietet das EStG in zwei Arten der Steuerermäßigung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen:

1. Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen – § 35c EStG

Mit § 35c EStG können Eigentümer:innen von selbstgenutzten Wohngebäuden Steuerermäßigungen für energetische Sanierungsmaßnahmen wie Fassadendämmungen, Heizungsmodernisierungen oder Fenstererneuerungen erhalten. Bis zu 20 % der Kosten für diese Maßnahmen werden über drei Jahre verteilt von der Steuer abgezogen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurden.

2. Städtebauliche Sanierungsgebiete – § 11a und § 7h EStG

Für Immobilien in bestimmten städtebaulichen Sanierungsgebieten gibt es noch weitere steuerliche Vorteile. Diese Regelungen gelten insbesondere in Gebieten, die aufgrund ihrer historischen oder strukturellen Bedeutung als Sanierungsgebiete festgelegt wurden. In diesen Gebieten können Eigentümer:innen von besonders hohen Abschreibungen auf Sanierungsmaßnahmen profitieren.

Gemäß § 11a und § 7h EStG können Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, die in festgelegten städtebaulichen Entwicklungsbereichen liegen, deutlich großzügiger abgeschrieben werden. Während § 7h EStG für Sanierungen von Gebäuden in Sanierungsgebieten zusätzliche steuerliche Vergünstigungen wie erhöhte Abschreibungen ermöglicht, gibt es unter § 11a EStG spezielle Regelungen zur steuerlichen Förderung von Modernisierungsmaßnahmen in Gebieten, die einer städtebaulichen Erneuerung unterzogen werden.

Im Saarland gibt es solche Gebiete beispielsweise in Merzig, Blieskastel, Völklingen – Luisenthal und St. Wendel – Oberthal.

Praxisbeispiel: Völklingen – Luisenthal

Ein gutes Beispiel für die erfolgreiche Nutzung steuerlicher Vorteile bei der energetischen Sanierung in einem Sanierungsgebiet ist das Projekt in Völklingen-Luisenthal. In diesem ehemaligen Industriegebiet hat die Stadt umfangreiche Sanierungsmaßnahmen ergriffen, um das Stadtbild zu modernisieren und die Energieeffizienz zu steigern. Eigentümer:innen von Immobilien in diesem Gebiet können von den steuerlichen Vorteilen nach § 7h EStG profitieren.
Das Angebot in Völklingen zeigt, wie sich steuerliche Förderungen mit konkreten städtebaulichen Zielen verbinden lassen: Die Sanierung fördert nicht nur die Reduktion des Energieverbrauchs, sondern trägt auch zur Aufwertung des Stadtteils bei. Mehr Informationen zur Initiative in Völklingen finden Sie hier.

Fazit: Ein lohnendes Investment für die Zukunft

Die steuerlichen Vorteile der energetischen Sanierung sind ein starkes Argument für Immobilienbesitzer:innen, ihre Gebäude auf den neusten Stand zu bringen. Es ist durchaus sinnvoll, sich über die städtebaulichen Sanierungsgebiete im Saarland zu informieren und Beratungsangebote zu den steuerlichen Vorteilen und Fördermöglichkeiten, beispielsweise durch darauf spezialisierte Energieberater:innen und Steuerberater:innen, in Anspruch zu nehmen.
Auch die Landeskampagne „Energieberatung Saar“ bietet Beratungsangebote und Ressourcen, beispielsweise im „Energiespar-Wiki“, zum Thema Energetische Sanierung an.

Quellen:
https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Klima/studie-auf-die-zukunft-bauen-so-rechnen-sich-sanierungen.pdf
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Foerderprogramme/steuerliche-foerderung-fuer-energetische-gebaeudesanierung.html
https://www.stbk-saarland.de/energetische-gebaeudesanierung-so-koennen-immobilienbesitzerinnen-von-steuerlichen-vorteilen-profitieren/
https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mibs/tp_stadtentwicklung/staedtebaufoerderung/downloads_sanierung_entwicklungsmassnahmen/Bescheinigungsrichtlinie_alt.pdf?__blob=publicationFile&v=1
https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarbruecken/voelklingen/steuerbeguenstigt-sanieren-in-voelklingen-luisenthal-so-funktioniert-s-in-sanierungsgebieten_aid-119367893
https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/st-wendel/oberthal/sanierungsgebiete-in-der-gemeinde-oberthal-bieten-chance-fuer-hauseigentuemer_aid-108487115
https://www.voelklingen-im-wandel.de/modernisierung-von-immobilien-im-sanierungsgebiet-luisenthal-steuerbeguenstigt-durchfuehren

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