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Techn. Analysen und Gutachten

Die ARGE SOLAR e.V. bietet eine Reihe von Effizienzdienstleistungen im Bereich technische Analysen und Gutachten an. 

Unsere Angebote für Sie:

Energieberatung im Mittelstand

Eine sparsame Energieverwendung in Unternehmen kann einen wesentlichen Beitrag zur Energiesicherheit in Deutschland und zum globalen Klimaschutz leisten. Hierauf zielt die Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand (EBM). Mit Zuschüssen unterstützt der Bund kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Inanspruchnahme qualifizierter Energieberatungen. Sie sind ein wichtiges Instrument, um Informationsdefizite abzubauen, Einsparpotentiale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen aufzuzeigen.

Ansatzpunkte für eine Energieberatung sind die Bereiche Gebäude und Anlagen wie auch das Nutzerverhalten; die Maßnahmenvorschläge sollten sich am Gebot der Wirtschaftlichkeit orientieren. Sofern die Nutzung von Erneuerbaren Energien als sinnvoll erscheint, soll hierauf besonders hingewiesen und gegebenenfalls ein entsprechendes Konzept erarbeitet werden; dies gilt auch für die Nutzung von Abwärme.

Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie.

BAFA-Energieberatung durch Energieberater beim Kunden vor Ort

Zum 1. Dezember 2017 trat eine neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude in Kraft. Die neue Richtlinie ersetzt die bisher gültige Richtlinie vom 29. Oktober 2014.

Das Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ trägt zur Umsetzung des energiepolitischen Ziels der Bundesregierung bei, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

Folgende wesentliche Änderungen traten am 1. Dezember 2017 in Kraft:

    • Der Energieberaterkreis wird erweitert. Zum Förderprogramm können alle Energieberater zugelassen werden, die über die geforderte fachliche Qualifikation verfügen. Die Energieberater haben sich durch Selbsterklärung gegenüber dem BAFA zu verpflichten, hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten.
    • Für die Zulassung benötigen Energieberater eine Haftpflichtversicherung, die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Energieberatungsleistungen abdeckt.
    • Der sog. individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird ausdrücklich als richtlinienkonforme Darstellung der Ergebnisse einer Energieberatung anerkannt
Gebäude-Check plus mit KfW-Nachweis Einzelmaßnahme Heizung

Viele Hausbesitzer stehen vor der Entscheidung Sanierungsmaßnahmen an ihrem Gebäude umzusetzen. Doch wo ist der Anfang und wo das Ende? Oftmals mangelt es hierbei an einer fachgerechten Beratung, um zielführend geeignete Maßnahmen umzusetzen und dabei noch Geld einzusparen. Durch den Gebäude-Check plus werden Kunden bei der Erarbeitung geeigneter Sanierungsmaßnahmen unterstützt. Durch die Überprüfung der Fördermöglichkeit der Maßnahmen kann direkt ein Förderantrag bei der KfW- Förderbank durch  Sachverständige der „Energieeffizienz- Experten- Liste“ der dena gestellt werden. Somit wird die Umsetzung der Maßnahme/ Maßnahmenkombinationen zeitnah realisierbar.

Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- oder verbrauchsorientiert) zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (GEG) und entsprechender Kennwertbildung (Verbrauchsanalyse, Benchmarking, energetische Einstufung) für:

In öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr und mehr als 1.000 m² Nutzfläche muss seit Juli 2009 ein Energieausweis öffentlich ausgehängt werden. Dies wurde mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung zum 01. Mai 2014 nochmals verschärft, in dem die Grenze der Nutzfläche auf 500 m² herabgesetzt wurde. Dem noch nicht genug, wurde ab dem 08. Juli 2015 die Anforderung erneut angepasst, da dann die Grenze der zu betrachtenden Gebäude auf 250 m² gesenkt wurde. Diese Verpflichtung bietet trotz allem eine große Chance für die Kommunen, denn der Energieausweis hilft, Einsparpotenziale an den Gebäuden zu entdecken. Mit dem Energieausweis lassen sich starke Impulse für energetische Sanierungen kommunaler Liegenschaften setzen.

Hauseigentümer müssen einen Energieausweis bei Neuvermietung oder Verkauf der Immobilie vorlegen können. Im Wohngebäudebereich muss jedoch auf Grundlage des Baujahrs der zu bewerteten Immobilie die Art des Energieausweises eruiert werden.

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag vor dem 1. November  1977 gestellt wurde, ist der teurere bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht. Der bedarfsorientierte Energieausweis erfasst die gesamte Gebäudehülle mit der Anlagentechnik, hieraus wird ein Energiebedarf im Normzustand errechnet. Sind Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes möglich, so werden diese im Energieausweis genannt. Eine Verpflichtung diese umzusetzen besteht jedoch nicht.

Für Wohngebäude, für die ein Bauantrag nach dem 1. November  1977 gestellt worden ist sowie für Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten kann ein verbrauchsorientierter Energieausweis erstellt werden (es besteht Wahlfreiheit). In diesem sind die Energieverbräuche der letzten drei Jahre im Verhältnis zur Wohnfläche angegeben. Gebäudeverbesserungen werden als Hinweise, ohne Angaben von Dämmstoffstärken, dargestellt. Sollten ältere Gebäude umfassend nach 1977 saniert worden sein (Mindestanforderung: Wärmschutzverordnung 1977) kann auch hier ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden

Jetzt Energieausweis anfordern

Ihr Ansprechpartner

Siegbert Schellenbach

Projektmanager

0681 99 88 4 – 306

schellenbach@argesolar-saar.de

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