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Neue Förderbedingungen für Einzelraumfeuerstätten: KfW aktualisiert Richtlinien

Die KfW hat ihr Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ angepasst und ermöglicht jetzt auch die Installation von Einzelraumfeuerstätten. Zuvor führte der Einbau solcher Feuerstätten zum Ausschluss von der Förderung, wie der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik bekanntgegeben hat. Auch für bereits eingereichte Projektanträge gilt die Richtlinie rückwirkend, sofern noch keine Bestätigung nach Durchführung (BnD) vorgelegt wurde. Das Holzfeuer wird allerdings nicht als Wärmequelle angerechnet und darf nicht an den Wasserkreislauf der verbauten Heizungsanlage angeschlossen werden. Grund dafür ist, dass der Bau von Biomasseheizungen nach wie vor von der Förderung ausgeschlossen ist.

Faktisch kann eine moderne Feuerstelle die Wärmepumpe jedoch bei kaltem Wetter unterstützen und so Stromkosten einsparen.

Flexibilität durch mehrzügigen Schornstein

Laut dem HKI ermöglicht die Neuregelung den Einbau eines Schornsteins beim Neubau, wodurch das Gebäude flexibler in Bezug auf zukünftige Wärmeplanungen werden kann. Auch heute noch ist ein Holzfeuer bei vielen Immobilienbesitzern eine interessante Option, um neben Wärmepumpen oder Photovoltaikanlagen eine zusätzliche Wärmequelle für mehr Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit zu gewährleisten. Daher empfiehlt sich beim Neubau die Nutzung eines mehrzügigen Schornsteins, der neben Abgaskanälen auch einen Versorgungskanal enthält. Durch diesen können zeit- und kostensparend Kabel und Leitungen von Klima- oder Solaranlagen ohne aufwendige Stemm- oder Kernbohrarbeiten verlegt werden.

Der Kredit Nr. 297, 298: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude im Detail

Der Förderkredit Nr. 297, 298 der KfW bietet ab einem effektiven Jahreszins von 2,52 % attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für den Neubau und Erstkauf von Immobilien an. Der Kreditrahmen umfasst dabei bis zu 150.000 Euro je Wohnung und richtet sich an neben Unternehmen und anderen Investoren auch an Privatpersonen. Die Laufzeit des Kredits kann bis zu 35 Jahre betragen, wobei eine Zinsbindung von bis zu 10 Jahren möglich ist. Weitere Konditionen und Formulare zum Förderkredit sind an dieser Stelle aufrufbar.


Bildquelle:
stock.adobe.com
Quelle:
https://www.geb-info.de/foerderung/einzelraumfeuerstaetten-kfw-passt-foerderrichtlinie?utm_source=geb_newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=general_nl_geb
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngeb%C3%A4ude-(297-298)/
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/Info_151_152_153_430_431_433_BnD.pdf

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