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Mieterstrom: Erhöhung der Attraktivität

Umbrüche in der Energiepolitik und der fortschreitende Klimawandel sorgen für die wachsende Bedeutung der dezentralen Energieerzeugung. Hier stoßt man oft auf den Begriff „Mieterstrom“. Doch was genau ist darunter zu verstehen?

Mieterstrom ist eine Energieversorgungslösung, bei der Mieter in einem Mehrfamilienhaus den von einer Solaranlage erzeugten Strom direkt nutzen können. Mieter erhalten dabei oft günstigere Strompreise als bei herkömmlichen Energieversorgern. Um eine kontinuierliche Stromversorgung zu gewährleisten, wird der Solarstrom durch Netzstrom ergänzt. Der erzeugte Strom wird entweder vor Ort verbraucht oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist, wenn die Produktion höher ist als die Nachfrage. Allerdings wird angestrebt, den erzeugten Strom möglichst direkt vor Ort zu verbrauchen, um die Abhängigkeit vom öffentlichen Netz zu verringern und die Wirtschaftlichkeit des Mieterstroms zu verbessern.

Mieterstromprojekte werden oft von externen Energiedienstleistern, wie Energiegenossenschaften oder Stadtwerken in Zusammenarbeit mit privaten oder gewerblichen Vermietern umgesetzt. Dies ermöglicht eine professionelle Planung, Durchführung und Betrieb der Anlagen, da Vermieter oft nicht über das nötige Fachwissen und Ressourcen verfügen. Potenzielle Akteure sind Energieversorger, Wohnungsgesellschaften und neue Marktakteure, die Dienstleistungen rund um erneuerbare Energien anbieten.

Mieterstromzuschlag

Mieterstrom ist attraktiv für Verbraucher, da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass er günstiger sein muss als Strom aus dem öffentlichen Netz. Der Preis darf maximal 90 % des Grundversorgungstarifs des regionalen Netzbetreibers betragen. Da der Strom direkt vor Ort verbraucht wird, entfallen Netzentgelte, Stromsteuer sowie Abgaben und Umlagen, wodurch dieser Preis problemlos erreicht werden kann. Im Mieterstrommodell fließt der erzeugte Strom direkt von der Anlage zum Endverbraucher. Jeder Haushalt verfügt über einen eigenen Zähler, der den individuellen Verbrauch erfasst. Die Abrechnung erfolgt direkt durch den Anlagenbetreiber. Überschüssiger Strom kann gespeichert oder ins öffentliche Netz eingespeist werden. Bei Letzterem wird die aktuelle Einspeisevergütung gezahlt

Zusätzliche Zähler-, Akquise- und Abrechnungskosten verursachen allerdings höhere Ausgaben für den Anbieter des Mieterstromtarifs. Zur Kompensation dieser Kosten gibt es eine Förderung in Form des Mieterstromzuschlags für jede Kilowattstunde Mieterstrom, die mit dem EEG 2017 eingeführt wurde, um den Mieterstrom für Vermieter und Mieter wirtschaftlich attraktiver zu machen. Die Installation einer Solaranlage und die Einführung eines Mieterstromtarifs können die Immobilie für den Vermieter aufwerten, während der Mieter im Mieterstromtarif mindestens zehn Prozent seiner Stromkosten im Vergleich zur Grundversorgung einspart. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Eigentümer der Solaranlage und der Stromverbraucher beim Mieterstrom nicht identisch sind. Wenn ein Hausbesitzer eine Solaranlage auf seinem eigenen Dach installiert und den erzeugten Strom selbst verbraucht, spricht man von Eigenversorgung.

Voraussetzungen für Mieterstrom und die Rolle des Mieters

Wenn ein Gebäudeeigentümer seinen Mietern Mieterstrom anbieten möchte und den Mieterstromzuschlag erhalten will, muss er als vollständiger Energieversorger agieren, was bedeutet, dass er die gesamte Stromversorgung sicherstellen muss, selbst wenn die Photovoltaikanlage einmal keinen Strom produziert. Mit der Novellierung des EEG 2021 ist es nun auch möglich, sogenannte Contracting-Verträge abzuschließen, bei denen ein Dienstleister die Rolle des Stromversorgers übernimmt.

Des Weiteren ist das Mieterstrommodell ausschließlich für Privatmieter vorgesehen, wobei mindestens 40 Prozent der vermieteten Fläche Wohnfläche sein muss.

Ob die Mieter den angebotenen Mieterstromtarif nutzen oder sich für einen anderen Stromanbieter entscheiden, liegt allein bei ihnen. Sie müssen lediglich einen Liefervertrag abschließen, um den grünen Strom vom Hausdach in ihre Steckdose zu bekommen.

Aktueller Stand

Es ist zu beobachten, dass sich seit Einführung des Mieterstromgesetzes im Juni 2017, der gesetzliche Rahmen bezüglich des Mieterstroms konstant weiterentwickelt. Insbesondere die Mieterstromzuschläge haben die finanzielle Attraktivität gesteigert. Allerdings müssen Anreize stetig ergänzt werden, um weiterhin eine positive Entwicklungstendenz verzeichnen zu können. Bürokratische Zugangshindernisse sollten hierfür weiter verringert werden: beispielsweise die komplexe Rechtslage oder fehlende Standardisierungen erschweren den Einstieg.

Mittlerweile ist diesbezüglich ein Fortschritt zu verzeichnen. Am 26. April 2024 wurde das Solarpaket 1, das bereits im Juni 2023 vorgestellt wurde, vom Bundestag verabschiedet. Das Ziel des Pakets ist es, den Bau und Betrieb von PV-Anlagen zu vereinfachen und den Ausbau von Photovoltaik zu beschleunigen. Dies umfasst auch die Installation von Balkonkraftwerken.

Saarland: Beschleunigung des Solarausbaus durch Solarpaket

Mit einer installierten Photovoltaik-Leistung von 346,5 Kilowatt pro Quadratkilometer ist das Saarland führend unter den Bundesländern. Auf einer Landeskonferenz informierten Wirtschafts- und Energieminister Jürgen Barke sowie Innen- und Bauminister Reinhold Jost über den aktuellen Fortschritt beim Ausbau der Photovoltaik im Saarland. Dabei betonte Barke die Bedeutung der Energiewende für die Zukunft des Saarlandes und den wirtschaftlichen Standortfaktor des Ausbaus erneuerbarer Energien.

Geplante Initiativen

Die Landesregierung plant, den Ausbau der Photovoltaik durch das Solarpaket weiter zu beschleunigen. Ein zentraler Bestandteil ist die Novellierung der Landesbauordnung, die eine Solarpflicht für öffentliche und gewerbliche Gebäude mit mehr als 100 Quadratmetern Dachfläche vorsieht. Bei Neubauten und umfassenden Dachsanierungen müssen 60 Prozent der Dachfläche mit Solaranlagen ausgestattet werden. Auch für neue Parkplätze mit über 35 Stellplätzen soll diese Pflicht gelten.

Zusätzlich wird eine gesetzliche Grundlage für kommunale Solarsatzungen geschaffen, die für Wohngebäude gilt. Für andere Gebäude müssen Bauherren sicherstellen, dass die Dachkonstruktionen für Photovoltaikanlagen ausgelegt sind.

Die Bürokratie für Balkonsolaranlagen wird reduziert, indem Abstandsregelungen und Antragsverfahren vereinfacht werden. Auch die Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden soll erleichtert werden. Das Saarland plant auch die Einführung eines gesetzlichen Rahmens für datenschutzkonforme Solarkataster.

Des Weiteren wird geprüft, ob bestehende Verordnungen im Bereich der Agri-Photovoltaik angepasst werden müssen und Flächen des Kohlebergbaus für Photovoltaikanlagen erschlossen werden können. Durch das Gemeindebeteiligungsgesetz sollen Gemeinden an den Erlösen von PV-Freiflächenanlagen beteiligt werden, während eine Kooperation mit der RAG die Nutzung von Flächen für Photovoltaikanlagen erleichtern soll.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Optimierung der Netzinfrastruktur, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu unterstützen. Innen- und Bauminister Reinhold Jost betonte die Bedeutung der Beseitigung baulicher Hürden für den Ausbau erneuerbarer Energien zum Schutz des Klimas und zur Förderung nachhaltiger Stromproduktion.

Zukunftsausblick

Die Einführung des Mieterstroms und des Solarpakets bieten ein hohes Potenzial für die Energiewende im urbanen Raum. Bürgerinnen und Bürger können sich hierdurch aktiv an der Energiewende beteiligen und ihre Unabhängigkeit von Preisschwankungen auf dem Energiemarkt steigern.

Finanzielle Förderungen oder die Vereinfachung von administrativen Prozessen könnten die Einführung erheblich erleichtern. Zudem bringt die aktive Beteiligung der Wohnungseigentümer und der Mieter nicht nur finanzielle Vorteile mit sich, sondern fördert auch das Bewusstsein hinsichtlich regenerativer Energien und bietet eine Option der aktiven Mitgestaltung der Energiewende und der Übernahme gesamtgesellschaftlicher Verantwortung.

Quellen:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/mieterstrom.html
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2017-11/VZ-NRW-Mieterstrom-2.pdf
https://www.saarland.de/mwide/DE/aktuelles/aktuelle-meldungen/2024/05/14_solarpaket
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/solarpaket-im-ueberblick.pdf?__blob=publicationFile&v=8
https://www.bmwk-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2021/01/Meldung/direkt-erklaert.html
https://erneuerbare-energie.de/nachhaltige-energien/solarenergie/photovoltaik/mieterstrom-faq/ https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sites/default/files/2021-02/EEG-210101-201221-web.pdf

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