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Bundesnetzagentur plant Einführung flexibler Netzentgelte für Industrie und Gewerbe

Die Bundesnetzagentur plant, die Netzentgelte für Industriekunden zu reformieren, um eine bessere Abstimmung des Stromverbrauchs auf das Netzangebot zu fördern. Grund dafür ist, dass die bisherigen Netzentgeltrabatte nicht mehr den Anforderungen eines Stromsystems mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien entsprechen. Zukünftig ist es das Ziel, ein systemdienliches Verbrauchsverhalten in der Industrie stärker anzuregen.

In den letzten Jahren ist der Anteil erneuerbarer Energien im Strommix stetig gestiegen. Erst Anfang Juli erklärte beispielsweise das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, dass im ersten Halbjahr 2024 mit 140 Terawattstunden in Deutschland eine so große Menge Grünstrom erzeugt wurde, wie niemals zuvor – 65 % der Nettostromerzeugung. Mit dem steigenden Anteil erneuerbarer Energien steigt auch das Bedürfnis nach Ausgleichsmöglichkeiten in Zeiten von Netz- oder Produktionsengpässen.

Industrie und Gewerbe sollen künftig reduzierte Netzentgelte zahlen, wenn sie ihren Stromverbrauch bei hohem Stromangebot erhöhen. Im Gegenzug sollen sie auch eine Senkung der Netzentgelte erhalten, wenn sie ihren Verbrauch in Zeiten mit geringem Stromangebot reduzieren. Die Bundesnetzagentur schlägt einen Übergang von einem starren zu einem flexiblen System vor. Das entsprechende Eckpunktepapier der Behörde befindet sich derzeit in der Verbändekonsultation.

Anpassung des Verbrauchs an die Netzsituation

Dieser Ansatz zielt darauf ab, insbesondere stromintensive Betriebe dazu zu motivieren, flexibel auf die aktuelle Erzeugungslage zu reagieren. Diese spiegelt sich hauptsächlich in den Strombörsenpreisen wider. Die bisherige Netzentgeltprivilegierung soll grundsätzlich beibehalten, jedoch stärker an die tatsächliche Situation im Stromnetz angepasst werden.

Die Bundesnetzagentur verknüpft diese Privilegierung mit dem netzdienlichen Verhalten der Unternehmen. Unternehmen, die ihren Stromverbrauch in Phasen mit besonders niedrigen Preisen erheblich erhöhen und in Phasen mit besonders hohen Preisen deutlich senken, sollen weiterhin von den Privilegien profitieren.

Technische Infrastruktur in Unternehmen etablieren

Die Umsetzung dieses Anreizmechanismus durch die Betriebe hängt von ihren technischen Möglichkeiten ab, Mengen- und Preisentwicklungen vorherzusagen und flexibel darauf zu reagieren. Die Behörde betont, dass dabei keine Überforderung der Endverbraucher entstehen soll, sondern dass das tatsächlich vorhandene und zukünftige Flexibilitätspotential genutzt werden soll. Unternehmen sollen daher die Möglichkeit erhalten im Rahmen von Übergangsfristen Flexibilitätspotenziale zu erschließen und ihre Produktion bei Bedarf rechtzeitig anzupassen.

Regionale Ausnahmen

Im Rahmen der Konsultation plant die Bundesnetzagentur, eine Lösung für Regionen zu entwickeln, in denen nur wenige dezentrale Ökostromanlagen angeschlossen sind. In diesen Gebieten treten Netzengpässe insbesondere bei hohem Stromverbrauch auf. Reagiert ein Unternehmen in solchen Regionen auf die Strompreise, könnte der Stromverbrauch in Zeiten niedriger Preise weiter steigen, was die Netzengpässe verschärfen würde. Daher schlägt die Bundesnetzagentur vor, regionale Ausnahmen zu schaffen, bis der Netzausbau so weit fortgeschritten ist, dass eine bundesweite Stärkung des Marktsignals möglich ist.

Quellen:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240724_IndustrieNE.html
https://www.ise.fraunhofer.de/de/presse-und-medien/presseinformationen/2024/nettostromerzeugung-im-ersten-halbjahr-2024-rekorderzeugung-von-gruenstrom-fossile-energien-weiter-ruecklaeufig.html
https://www.erneuerbareenergien.de/transformation/netze/bundesnetzagentur-will-flexible-netzentgelte-fuer-industrie-und-gewerbe-einfuehren
Bildquelle: https://stock.adobe.com/de/

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