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Absenkung der Förderung für Energieberatungen für Wohngebäude (EBW)

Mit dem Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ erhalten private Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen Zugang zu finanziell geförderten Energieberatungen. Eine solche ist oft unerlässlich, um verlässliche Informationen und Ansätze – beispielsweise vor einer energetischen Sanierung – zu erhalten.

Seit dem 7. August 2024 haben sich die Fördersätze und Zuschusshöhen bei der Förderung von Energieberatungen verändert. Grund dafür ist, dass die Energieberatungsprogramme nach wie vor stark nachgefragt werden, die haushaltspolitische Gesamtlage jedoch schwierig ist.

Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Zahl der Anträge für Energieberatungen für Wohngebäude bis Juli 2024 einen neuen Höchststand von 80.000 Anfragen erreicht. Im gesamten Jahr 2023 waren es „nur“ 130.600. Auch die Anträge im Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ scheinen bisher im Jahr 2024 einen Zuwachs zu erfahren.

Damit auch zukünftig möglichst viele Interessierte Zugang zu einer geförderten Energieberatung erhalten können, wurde daher eine Absenkung der Fördersätze beschlossen.

Welche Anpassungen gab es?

Grundsätzlich sinkt der Fördersatz ab dem 7. August von den bisher geltenden 80 % der förderfähigen Kosten einer Energieberatung auf die ab nun geltenden 50 %.

Zusätzlich reduzieren sich die maximalen Zuschussbeträge um 50 % im Vergleich zum bisherigen Niveau. Damit beträgt die Höchstförderung bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 650 Euro und bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten maximal 850 Euro.

Der sogenannte iSFP-Bonus bleibt unverändert und erhöht weiterhin die Zuschussförderung für sonstige Effizienz-Einzelmaßnahmen von 15 auf 20 %, sofern im Vorfeld ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) im Rahmen einer geförderten Energieberatung erstellt wurde. Außerdem verdoppeln sich weiterhin die förderfähigen Ausgaben für solche Effizienz- Einzelmaßnahmen bei Vorlage eines geförderten iSFP (auf 60.000 €).

Quellen:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/08/20240805-aenderung-bei-der-foerderung-von-energieberatungen.html
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Foerderprogramme/energieberatung-wohngebaeude.html#anker-wie
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Foerderprogramme/energieberatung-nichtwohngebaeude-ebn.html
Bildquelle: https://stock.adobe.com/de/

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