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Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Haushaltssperre und deren Auswirkungen auf BAFA Förderprogramme

Derzeit werden keine Anträge in den Programmen zur Förderung von Energieberatungen (EBN und EBW), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) bewilligt. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht wirkt sich auch auf die Förderprogramme des BAFA aus, da die finanziellen Mittel für diese Programme häufig aus dem Klima- und Transformationsfond bedient werden.

Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.

Die folgenden Produkte von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF) im Wirtschaftsplan 2023 weiterhin ausgenommen sind, beantragt und zugesagt werden können:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude – Kredit (261)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude Nichtwohngebäude – Kredit (263)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
  • Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (299)
  • Wohneigentum für Familien (300)
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