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Novellierung der EEW-Bundesförderung

Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW), welche vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verwaltet wird, zielt insbesondere darauf ab, Unternehmen zu unterstützen, die in moderne Technologien zur Prozessoptimierung sowie in erneuerbare Energien zur Erzeugung von Prozesswärme investieren.
„Die EEW ist damit das wichtigste Förderprogramm des BMWK zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz […] in Industrie und Gewerbe1 und umfasst vielfältige förderfähige Maßnahmen. Unter anderem auch Energiemanagement-Software, den Einsatz künstlicher Intelligenz oder Wärmedämmmaßnahmen.

Dabei zahlt das BMWK nach einer Antragstellung beim BAFA Investitionszuschüsse (Zuschussvariante) aus, während die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Kredite mit Tilgungszuschuss (Kreditvariante)2 vergibt. Eine Kombination beider Varianten für die gleiche Maßnahme ist nicht möglich.

Im vergangenen Jahr hatte sich das zugesagte Fördervolumen durch die EEW-Förderung auf mehr als eine Milliarde Euro verdoppelt und unterstrich damit das immer weiter steigende Interesse der Wirtschaft an einer energie- und ressourcenbezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen.3

Die geförderten Unternehmen stehen nicht nur zukunftssicherer, sondern sparen Energie und Ressourcen. Dadurch leisten sie einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigeren Unternehmensstruktur und zur Energiewende.

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft untergliedert sich in sechs Förderungsmodule:4

Modul 1              „Querschnittstechnologien“

Modul 2              „Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien“

Modul 3              „MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software“

Modul 4              „Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“
a) Basisförderung
b) Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus

Modul 5              „Transformationspläne“

Modul 6              „Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen“

Eine Anpassung der Richtlinie wurde laut einer Pressemitteilung des BAFA notwendig, um das Förderprogramm an veränderte rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen und die gesammelten Praxiserfahrungen der letzten Jahre zu integrieren. Ziel dieser Anpassungen ist es, das Förderprogramm noch besser an den Bedürfnissen des Marktes zu orientieren und dabei vor allem auf eine Vereinfachung der Antragstellung und der Antragsprüfung zu setzen, um das gesamte Förderverfahren zu beschleunigen. Durch diese Maßnahmen sollen Unternehmen ermutigt werden, schneller und unkomplizierter von den Fördermitteln zu profitieren und somit ihren Beitrag zu mehr Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft zu leisten.

Im Folgenden finden Sie die wesentlichsten Änderungen der EEW-Förderung:5

  1. Vereinfachung bei den Vorgaben zur Ermittlung der Höhe der förderfähigen Kosten bei den Modulen 1 bis 4 und im Förderwettbewerb

  2. Einführung der Basisförderung bei Modul 4. Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird der Erwerb und Einbau bestimmter Technologien ohne das Erstellen eines umfangreichen Einsparkonzeptes gefördert

  3. Zusätzlicher Dekarbonisierungsbonus in Modul 4 für Vorhaben zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, außerbetrieblichen Abwärmenutzung sowie Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff

  4. Erhöhung der maximalen Fördersumme von 15 auf 20 Millionen Euro in den Fördermodulen 2, 3, 4 und im Förderwettbewerb

Eine Auflistung aller detaillierten Änderungen finden Sie in einer Übersicht des BAFA betreffend die Anpassungen der EEW-Förderkulisse an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene.

Entsprechende Anträge für eine EEW-Förderung können seit dem Inkrafttreten der Novellierung am 15. Februar 2024 wieder gestellt werden.
Für die Zuschussvariante erfolgt eine Antragsstellung beim BAFA, für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss eine Antragstellung bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung ausgeschlossen ist, wenn mit der Umsetzung der Maßnahmen, für die die Förderung beantragt wird bzw. wurde, bereits begonnen wurde.

  1. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/12/20221205-eew-forderprogramm-jetzt-mit-vorzeitigem-massnahmenbeginn.html ↩︎
  2. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Energieeffizienz-und-Prozessw%C3%A4rme-aus-Erneuerbaren-Energien-(295)/ ↩︎
  3. https://www.bafa.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Energie/2023_19_eew.html ↩︎
  4. https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/energieeffizienz_und_prozesswaerme_node.html ↩︎
  5. https://www.bafa.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Energie/2024_02_15_eew.html#:~:text=Neue%20Richtlinie%20f%C3%BCr%20%E2%80%9EBundesf%C3%B6rderung%20f%C3%BCr,%E2%80%9C%20(%20EEW%20)%20in%20Kraft ↩︎
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