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Neuerungen zur Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude (EBW):

Eine neue Förderrichtlinie gilt ab dem 01.07.2023 in der Energieberatung Wohngebäude (EBW), die das Verfahren bei der Bundesförderung für Wohngebäude und der Bundesförderung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) anpasst. Die Zuschüsse werden direkt an die Beratungsempfänger ausgezahlt. Diese stellen den Förderantrag und erhalten anschließend vom BAFA direkt den Zuwendungsbescheid.

Energieberatungen für Wohngebäude mit Antragstellung ab dem 01.07. können künftig nur noch dann gefördert werden, wenn ein „individueller Sanierungsplan“ (iSPF) erstellt wird. Damit soll die Qualität und Vergleichbarkeit der Beratungsberichte weiter erhöht werden.

Zusätzlich können Beratungen (EBN und EBW) nur noch gefördert werden, wenn der oder die Energieberater*in in einer Expertenliste gelistet ist. Die entsprechende Liste findet sich im Internet unter www.energie-effizienz-experten.de. Bis zum 31.12.2023 erkennt das BAFA Förderungen übergangsweise auch ohne Eintragung in der Expertenliste an.

Mehr Informationen:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html

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