Hydraulischer Abgleich ist Voraussetzung für Bundesförderung für effiziente Gebäude(BEG)
Heizungsmaßnahmen werden im Rahmen der Bundeförderung für effiziente Gebäude BEG nur nach Durchführung eines hydraulischen Abgleichs gefördert. Fand ein solcher Abgleich nicht statt, droht die Nichtgewährung bzw. die Rücknahme der gesamten Fördermittel.
Grund für diese Regelung ist, dass ein hydraulischer Abgleich nicht selten zu enormen Effizienzgewinnen für die Heizung führt. Die geförderte Heizung soll nach Fertigstellung so effektiv wie möglich arbeiten, sodass ein hydraulischer Abgleich wichtig ist.
Bei einem hydraulischen Abgleich wird die Heizung so eingestellt, dass die Wärme gleichmäßig im ganzen Haus verteilt wird. Im ersten Schritt wird dafür die notwenige Wärmemenge pro Raum ermittelt. Aus diesen Daten lassen sich im Anschluss die benötigte Heizwassermenge und Pumpenleistung errechnen. Im Ergebnis erhält jeder Heizkörper nur so viel Wärme, wie er benötigt, um den Raum zu heizen.
Damit vermeidet man nicht nur ungleichmäßige Heizungen, sondern schont auch den Geldbeutel.
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