
Neue Vorschriften in 2025: Was Sie dieses Jahr beachten sollten
Der Jahreswechsel bietet für den Gesetzgeber meist eine gute Gelegenheit dafür, gesetzliche Änderungen wirksam werden zu lassen und mit dem Stichtag am 01. Januar einen klaren Übergang der entsprechenden Anpassungen zu erreichen. Auch das neue Jahr 2025 bringt daher eine Vielzahl von Änderungen für Verbraucher:innen mit sich, bei denen man schnell den Überblick verlieren kann. In diesem Beitrag wird daher auf die wichtigsten Änderungen hingewiesen, sodass Sie informiert ins neue Jahr starten können.
Förderprogramme trotz vorläufiger Haushaltsführung?
Da vor dem Jahreswechsel der Bundeshaushalt noch nicht beschlossen wurde, gilt in diesem Jahr zunächst die vorläufige Haushaltsführung. Nachdem eine ähnliche Situation im vergangenen Jahr zu Unsicherheiten und einem Förderstopp bei Antragstellern geführt hatte, wurden in diesem Jahr mehr Mittel für die Weiterführung der Förderprogramme ohne Einschränkungen freigegeben. Aktuell stehen fast alle Förderprogramme trotz der vorläufigen Haushaltsführung zur Verfügung.
Darunter (nicht abschließend):
- BEG Sanierung zum Effizienzhaus / -gebäude
- BEG Einzelmaßnahmen
- Energieberatung (iSFP)
- KfW Heizungsförderung
- KfW Effizienzhaussanierung
Haushalte, die konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz planen, sollten zwar keine übereilten Entscheidungen treffen, aber ihre Planungen zügig abschließen. Dabei ist jedoch Sorgfalt wichtiger als Geschwindigkeit. Fehlerhafte Anträge werden abgelehnt, und schlecht abgestimmte Maßnahmen haben oft geringere Wirkung. Es empfiehlt sich daher, die geplanten Schritte mit einer unabhängigen Energieberatung zu besprechen, um die besten Ergebnisse zu erzielen.
Für sogenannte „Erstberatungen“ (Initialberatung (Hotline) / Orientierungsberatung) gibt es meist kostenfreie Angebote: Im Saarland beispielsweise die Internetseiten und Hotlines der Landeskampagne „Energieberatung Saar“ und/ oder der Verbraucherzentrale Saarland. Über diese Stellen können Sie sich grundlegend zu den verschiedenen Möglichkeiten der Energieberatung oder die Umsetzbarkeit bzw. Sinnhaftigkeit verschiedener Energieeffizienz-Lösungen informieren. Hierfür stehen Ihnen sowohl die Initialberatung als auch die Orientierungsberatung der „Energieberatung Saar“ zur Verfügung. Beide Angebote sind für Sie kostenfrei:
Hotline 0681 / 501- 2030
E-Mail energie-beratung@wirtschaft.saarland.de.
Änderungen für Kaminbesitzer:innen: Überprüfung der Geräte
Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, müssen ab dem 31. Dezember 2024 bestimmte Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Die zulässigen Obergrenzen liegen bei 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter. Die relevanten Informationen zu Ihrer Feuerstätte sowie deren Emissionswerte sind in der Regel im Feuerstättenbescheid aufgeführt. Alternativ können Sie die Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik nutzen, um nach Hersteller und Modell zu suchen und weitere Maßnahmen zu prüfen.
Ist Ihre Anlage betroffen, können Sie sie entweder mit einem Staubabscheider nachrüsten und die Feuerstelle weiter betreiben oder eine Stilllegung veranlassen. Für den Nachrüstungsprozess haben Sie die Wahl zwischen einem aktiven oder passiven Filter.
Weitere Informationen dazu sind in folgendem Fachartikel erhältlich: https://www.co2online.de/modernisieren-und-bauen/kaminofen/kamin-nachruesten/
Erhöhung der CO2-Preise für Öl- und Gasheizung
Die Heizkosten für Haushalte, die Öl oder Gas nutzen, werden 2025 steigen. Der CO2-Preis, der derzeit bei 45 Euro pro Tonne liegt, wird auf 55 Euro pro Tonne angehoben. Dies führt zu zusätzlichen Kosten von etwa 165 Euro jährlich für eine Wohnung mit Ölheizung, während ein Einfamilienhaus mit Ölheizung im Durchschnitt 285 Euro mehr zahlen muss. Wenn stattdessen Gas verwendet wird, sind die Mehrkosten etwas niedriger: 125 Euro für eine Wohnung und 215 Euro für ein Einfamilienhaus. Bei Mietobjekten werden diese Kosten je nach energetischem Zustand des Gebäudes anteilig zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen aufgeteilt.
Auch Autofahrer:innen werden von den steigenden CO2-Kosten betroffen sein. Für ein Auto mit Benzinmotor entstehen im Durchschnitt 155 Euro zusätzliche jährliche Kosten, während bei Dieselfahrzeugen die Mehrkosten bei rund 175 Euro liegen.
Die Studie im Detail finden Sie unter: https://zenodo.org/records/13952805
Dynamische Stromtarife
Ab 2025 müssen Energieversorger dynamische Stromtarife anbieten, die sich an den Spotpreisen der Strombörse orientieren. Dies bedeutet, dass die Preise je nach Stromverfügbarkeit und Nachfrage schwanken: Bei hoher Verfügbarkeit und niedriger Nachfrage sinken die Preise, während sie bei Spitzenlasten steigen. Voraussetzung für die Nutzung dieser Tarife ist ein intelligentes Messsystem, das sogenannte Smart Meter.
Im Hinblick auf gesetzliche Vorgaben und die wachsende Nachfrage nach flexiblen Tarifmodellen arbeiten viele Stadtwerke daran, die erforderliche Infrastruktur und eine marktorientierte Preisgestaltung zu entwickeln. Ziel ist es, Verbraucher:innen eine kosteneffiziente Möglichkeit zu bieten, mit der sie von den täglichen Preisschwankungen des Energiemarktes profitieren können. Im Saarland haben sich beispielsweise die Stadtwerke Saarlouis intensiv darauf vorbereitet, in diesem Jahr dynamische Tarife anbieten zu können. Auf ihrer Website informieren die Stadtwerke Saarlouis unter anderem über dieses Angebot.
Mehr zum Thema dynamische Stromtarife können Sie in unserem Newsletter aus dem Monat Dezember 2024 nachlesen.
Smart-Meter-Pflicht
Haushalte, die mehr als 6.000 Kilowattstunden Strom jährlich verbrauchen, müssen ab 2025 ein Smart Meter installieren lassen. Dies gilt auch für Haushalte mit Wärmepumpen oder E-Auto-Ladestationen. Die zuständigen Messstellenbetreiber werden die Haushalte bezüglich des Umstiegs kontaktieren, wobei der Einbau bis Ende 2030 abgeschlossen sein muss.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/05/20230512-smart-meter-gesetz-final-beschlossen.html
Günstigere Strompreise durch Netzausbau-Regelung
Ab 2025 sollen die Netzkosten so verteilt werden, dass Regionen mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien davon profitieren. Insbesondere Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Schleswig-Holstein können mit niedrigeren Strompreisen rechnen. Unter folgendem Link sind weitere Informationen zum Netzausbau-Gesetz aufrufbar:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/schneller-netzausbau-2300562
Änderungen bei der PV-Vergütung
Ab Februar 2025 sinkt die Vergütung für eingespeisten Strom aus neuen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 10 kW halbjährlich um 1 Prozent. Aktuell beträgt die Einspeisevergütung 8,03 Cent pro Kilowattstunde. Bestehende Anlagen bleiben von dieser Änderung unberührt. Unter: https://www.enpal.de/photovoltaik/einspeiseverguetung finden Sie hierzu weitere Informationen.
Quellen:
https://www.co2online.de/news/ausblick-2025-das-aendert-sich-fuer-verbraucherinnen
https://www.co2online.de/modernisieren-und-bauen/kaminofen/kamin-nachruesten
https://zenodo.org/records/13952805
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/schneller-netzausbau-2300562
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/05/20230512-smart-meter-gesetz-final-beschlossen.html
https://www.swsls.de/dynamischer-stromtarif
https://www.enpal.de/photovoltaik/einspeiseverguetung