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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fix erklärt

Wie bereits ausführlich berichtet ist seit dem 01. Januar 2024 das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Die Novellierung legt verbindliche Richtlinien und zeitliche Vorgaben für den Übergang zu erneuerbaren Heizenergien fest. Dadurch wird eine klare Struktur für Investitionsentscheidungen von Verbrauchern, Wohnungswirtschaft, Heizungsindustrie und Handwerk geschaffen. Dieser Rahmen ebnet den Weg für den schrittweisen Standardisierungsprozess erneuerbarer Energien im Gebäudebereich, während umweltschädliche Erdgas- oder Erdöl-Heizsysteme nach und nach ersetzt werden.

Zu der Thematik besteht ein enormes Interesse, viele Menschen sind auf der Suche nach Informationen und Materialien oder versuchen die Systematik von Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen zu durchschauen.

Oft fehlt es einfach an einem Überblick, wo, welche Informationen verlässlich gefunden werden können.

In diesem Beitrag stellen wir Ihnen daher kurz und prägnant alle zentralen Anlaufstellen für Informationen, Materialien oder Ansprechpartner vor:

Auf der Informationsseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) „energiewechsel.de“ finden Sie eine umfangreiche FAQ-Seite, sowie Erklärvideos zu den wichtigsten Fragen. Dort finden Sie zuverlässige und aktuelle Antworten auf die gängigsten Fragen zu diesem Thema. Zusätzlich bietet der vorhandene online-Heizungsweiser einen Überblick über die Gründe eines Heizungstausches und die entsprechenden geltenden Fristen. Auch auf Förder- und Energieberatungsmöglichkeiten wird eingegangen.

Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat das BMWK ein kompaktes und kostenloses „GEG-Faktenblatt“ aufbereitet. Dieses richtet sich nicht nur an Privatpersonen, sondern insbesondere an Energieberater*Innen, Schornsteinfeger*Innen, Heizungs-, Sanitär- und Klimabetriebe. Grund dessen ist, dass diese Berufsgruppen unter Umständen – beispielsweise beim Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung – einer Informationspflicht gegenüber den Verbrauchern nachkommen müssen. Das GEG-Faktenblatt enthält daher alle maßgeblichen Informationen, um Kunden entsprechend zu informieren und kann zu diesem Zweck weitergegeben werden.

Für tiefergreifende Informationen zur Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien kann auf das „Gebäudeforum Klimaneutral“ zurückgegriffen werden. Dort finden sich insgesamt 14 detaillierte Hintergrund-Factsheets zu verschiedenen spezifischen Heizungssystemen für Ein- und Zweifamilienhäuser, welche die in der GEG verankerten Vorgabe einer Wärmeversorgung mit mindestens 65% erneuerbaren Energien erfüllen können.

Im Februar 2024 veröffentlichte das „Gebäudeforum Klimaneutral“ zusätzlich eine Übersicht über die aktuell geltenden Fristen für Eigentümer, Vermieter und Mieter.
Neben den aktuellen Fristen finden sich dort auch grundlegende Informationen zu Ausnahmen oder Härtefallregelungen.

Als letzter Punkt verbleibt die Förderung einer entsprechenden Maßnahme. Hierzu finden Sie ausführliche Informationen im Dossier zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche die Förderung des Heizungstausches und der Gebäudesanierung umfasst.
Auf der Förderseite finden Sie Videos und Materialien, die Ihnen das Verständnis erleichtern sollen.

Noch ungeklärte Fragen?                                                                                                                  

Selbstverständlich können Sie sich bei Fragen und Unsicherheiten auch jederzeit an eine Energieberatung wenden.

Für sogenannte „Erstberatungen“ (Initialberatung (Hotline) / Orientierungsberatung) gibt es meist kostenfreie Angebote: Im Saarland beispielsweise die Internetseiten und Hotlines der Landeskampagne „Energieberatung Saar“ und/ oder der Verbraucherzentrale. Über diese Stellen können Sie sich grundlegend zu den verschiedenen Möglichkeiten der Energieberatung oder die Umsetzbarkeit bzw. Sinnhaftigkeit verschiedener Energieeffizienz-Lösungen informieren. Hierfür stehen Ihnen sowohl die Initialberatung (Hotline 0681 / 501- 2030 oder Email an energie-beratung@wirtschaft.saarland.de), als auch die Orientierungsberatung der „Energieberatung Saar“ zur Verfügung.

Beide Angebote sind für Sie kostenfrei. Zusätzlich gibt es das Wiki der Landeskampagne „Energieberatung Saar“. Hier können Sie auf zahlreiche gesammelte Informationen, Materialien, Broschüren und Flyer zugreifen, welche redaktionell aufgearbeitet wurden und dazu dienen, Ihnen eine eigenständige Informationsquelle zum Themenbereich „Energie“ zu verschaffen.
Im Wiki finden Sie ein umfassendes Spektrum an Themen: Von Energiesparen und Erneuerbaren Energien über Förderprogramme bis hin zur Energetischen Sanierung von Altbauten und Vielem mehr.

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