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Antragstellung für Energieförderprogramme wieder möglich

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 wurde zentral für alle Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Antrags- und Bewilligungspause verhängt. Diese Maßnahme hatte am 1. Dezember 2023 ihre Gültigkeit erlangt.

Als Konsequenz daraus wurden viele Förderprogramme und -möglichkeiten seit Dezember pausiert. Dies bedeutete, dass Anträge nicht mehr gestellt werden oder nicht mehr bearbeitet werden konnten.

Gemäß einer Pressemitteilung seitens des BMWK wurde diese Antrags- und Bewilligungspause nun wieder aufgehoben. Damit können jetzt wieder Anträge in den Förderprogrammen gestellt werden.

Im Rahmen der Einigung im Haushaltsausschuss des Bundestags ist die Antragstellung und die Bewilligung für folgende Programme unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung – sprich unter Vorbehalt verfügbarer Mittel – ab sofort wieder möglich:

  1. Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
  2. Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
  3. Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
  4. Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
  5. Förderung von E-Lastenrädern (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
  6. „Bürgerenergiegesellschaften” bei Windenergie an Land

Die Aufhebung dieser Pause bringt nicht nur die Möglichkeit zur Antragstellung mit sich, sondern ermöglicht auch wieder die Bearbeitung bereits eingegangener Anträge. Dies stellt eine wichtige Entwicklung dar, um den Fortschritt und die Kontinuität der Klima- und Transformationsprojekte sicherzustellen, da zahlreiche Projekte in diesem Bereich maßgeblich von Fördergeldern abhängig sind.

Folgende Förderprogramme gehören dazu:

  • Beratung Energieeffizienz
  • Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe
  • Programme und Maßnahmen der Energiewende in den Bereichen Erneuerbare Energien, Strom und Netze, Digitalisierung und
    Energieinfrastruktur
  • Aufbauprogramm Wärmepumpe
  • Serielle Sanierung
  • Transformation Wärmenetze
  • Weitere Förderprogramme finden Sie hier

Es ist anzumerken, dass die vorangegangene Antrags- und Bewilligungspause als direkte Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den vorangegangenen Haushaltsstreit eingeführt wurde. Die nun erfolgte Aufhebung signalisiert eine Rückkehr zu einem regulären Förderbetrieb im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds. Dies dürfte sowohl für bereits aktive Projekte als auch für zukünftige Vorhaben von erheblichem Interesse sein.

Ausgenommen von der Antrags- und Bewilligungspause war von Beginn an die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Im Rahmen der BEG konnten also auch in den letzten Monaten ununterbrochen Anträge gestellt und bewilligt werden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird nach eigenen Angaben „in Kürze“ hinsichtlich der übrigen Förderprogramme auf Ihrer Website informieren.

Quellen:
https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/20240119_foerderstopp_aufgehoben.html
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/01/20240122-die-antrags-und-bewilligungspause-fur-ktf-forderprogramme-des-bmwk-ist-aufgehoben.html

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