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Wohnraumanpassung im Saarland: Förderprogramm bis Ende 2025 verlängert

Die saarländische Landesregierung hat ihr Förderprogramm zur barrierefreien Wohnraumanpassung bis Ende 2025 verlängert. Es richtet sich an ältere Menschen, Personen mit erheblichen Gehbehinderungen sowie Menschen mit Pflegegrad. Seit dem Start des Programms im April 2017 wurden über 4.100 Anträge gestellt, rund 2.400 davon bewilligt. Insgesamt flossen bisher 12,7 Millionen Euro, davon über 11,8 Millionen Euro, die bereits ausgezahlt wurden. Anfang 2025 wurde das Budget um 1,5 Millionen Euro erhöht.

Ziel des Programms ist es, Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben im gewohnten Umfeld zu ermöglichen und den Umzug in Pflegeeinrichtungen möglichst zu vermeiden. Häufig gefördert werden unter anderem der Umbau von Bädern und die Anschaffung und Installation eines Treppenlifts. Die Zuschüsse betragen je nach Maßnahme und Zielgruppe bis zu 75 Prozent der Kosten, maximal jedoch 11.250 Euro.

Voraussetzung ist die Einhaltung der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung. Nach dem Saarländischen Wohnraumfördergesetz liegt die Netto-Einkommensgrenze bei 48.000 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt und 32.000 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt. Förderfähig sind Maßnahmen in selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie in Eigentumswohnungen. Mietwohnungen sind hierbei ausgeschlossen. Bei Vorliegen eines Pflegegrades ist zusätzlich ein Antrag auf Maßnahmen zur Wohnumfeld-Verbesserung bei der zuständigen Pflegekasse erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.saarland.de/masfg/DE/portale/sozialesleben/leistungensoziales/wohnraum

Quellen:
https://www.saarland.de/masfg/DE/aktuelles/aktuelle-meldungen/aktuelle-meldungen_2025/aktuelle-meldungen_2025-01/aktuelle-meldungen_20250127_wohnraumf%C3%B6rderung
https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-WoFGSLpP1
https://www.saarland.de/masfg/DE/portale/sozialesleben/leistungensoziales/wohnraum

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