Warnung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vor mangelhaften Solarwechselrichtern bei Balkonanlagen
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eine Reihe verschiedener Wechselrichter geprüft und zahlreiche Mängel festgestellt. Als Reaktion auf diese Mängel warnt die BNetzA nun vor möglichen Gefahren bei unzulässigen Wechselrichtern für PV-Anlagen im stationären und im Onlinehandel.
Dazu Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur: „Es freut mich, dass sich immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher Photovoltaik-Anlagen installieren lassen. Für diese Anlagen braucht man einen Wechselrichter, der den produzierten Gleichstrom in den im Haushalt nutzbaren Wechselstrom umwandelt. Leider finden wir zahlreiche Produkte, die unzulässig oder auch potenziell gefährlich sind.“
Marktüberwachung ist ein fester Bestandteil des Aufgabengebietes der BNetzA. So finden regelmäßige Überprüfungen bei elektrischen Geräten und Funkprodukten statt, es werden anonyme Testkäufe durchgeführt oder Hinweisen von Verbraucher*innen nachgegangen. Bereits vergangenes Jahr warnte die BNetzA vor Solarwechselrichtern, bei denen keine CE-Kennzeichen, deutsche Bedienungsanleitungen oder deutsche Händleradressen auffindbar waren. Neben diesen formellen Anforderungen findet auch eine messtechnische Überprüfung statt.
Dazu Klaus Müller: „Durch unsere Marktüberwachung tragen wir dazu bei, dass der Gebrauch von Photovoltaik-Anlagen durch Verbraucherinnen und Verbraucher sicher ermöglicht wird.“
Als Verbraucher sollten Sie sich vor dem Kauf eines Solarwechselrichters daher möglichst umfassend informieren und beispielsweise Informationen über den Anbieter bei den Verbraucherzentralen oder Stiftung Warentest einholen. Auch auf das Vorhandensein eines korrekten CE-Kennzeichen und eine deutsche Bedienungsanleitung sollte geachtet werden.
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