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Verpflichtende Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz

Im Mai 2024 wurde vom Bundeskabinett ein Gesetzentwurf zur Änderung des Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmengesetzes (EDL-G), des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) beschlossen um europäisches Recht aus der Energieeffizienzrichtlinie (EED) umzusetzen.

Die Novelle des EDL-G hat Einfluss auf die Durchführungspraxis der Energieauditpflicht in Kombination mit den Pflichten des EnEfG und soll bereits Ende 2024 in Kraft treten. Bisher waren alle Unternehmen, die, nach der Definition der Kommission der europäischen Gemeinschaft, nicht als Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) zählten zur Durchführung eines Energieaudits, nach den Vorgaben der DIN EN 16247-1 und des EDL-G, verpflichtet. Zukünftig werden Unternehmen unabhängig von ihrem Status als KMU oder Nicht-KMU, sondern ausschließlich basierend auf dem Gesamtenergieverbrauch zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet. Der im EDL-G verankerte Schwellenwert liegt dabei bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 2,77 GWh über die letzten drei Jahre. Unternehmen, die unter diesem Schwellenwert liegen, werden keine Verpflichtungen mehr haben.

Unternehmen, die verpflichtet sind, müssen für Maßnahmen, die ihm Rahmen eines Energieaudits, Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems identifiziert wurden und wirtschaftlich umsetzbar sind, einen Umsetzungsplan erstellen, veröffentlichen und jährliche bezüglich des Standes der Umsetzung aktualisieren. Umsetzungspläne müssen der Geschäftsführung vorgelegt und im Jahresbericht des Unternehmens aufgeführt und öffentlich zugänglich gemacht werden. Auch inhaltlich gibt es leichte Anpassungen. So müssen zukünftig die Potentiale von Abwärmenutzung ermittelt werden, das Potenzial der Nutzung und Erzeugung von erneuerbaren Energien muss ermittelt werden, die Anschlussmöglichkeiten an ein Fernwärme- und Kältenetz müssen bewertet werden und Flugtreibstoffe und Energieleistungsverträge werden in den Auditumfang mit aufgenommen.

Quelle (Download): https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ea_merkblatt_webinar_praesentation.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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