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Neuerungen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Bundesförderung für effiziente Gebäude

1. KfW-Heizungsförderung (Programm-Nr. 458): Antragstellung jetzt auch für private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften möglich

Seit dem 28. Mai 2024 können nun auch Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern sind sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), sofern die Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden, Förderanträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Eigentümer von Einfamilienhäusern können bereits seit Ende Februar die entsprechenden Anträge stellen.

Die Förderung der KfW für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und private Eigentümer von Mehrparteienhäusern ist ähnlich wie die Förderung für Einfamilienhäuser strukturiert. Sie besteht aus einer Grundförderung und verschiedenen Zusatzboni. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die Höhe der förderfähigen Kosten hängt von der Anzahl der Wohneinheiten im jeweiligen Gebäude ab: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit.

Folgende Zuschusskomponenten sind möglich:

  • ein Effizienzbonus von 5 % für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird   
  • ein Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen, die den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten, in Höhe von pauschal 2.500 Euro beantragt werden
  • ein Klimageschwindigkeitsbonus von zunächst 20 % für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen unabhängig von deren Alter oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt
  • ein Einkommensbonus von 30 % für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt

Die Zuschusskomponenten sind kumulierbar. Insgesamt kann der Fördersatz für den Heizungstausch allerdings maximal 70 % betragen.

Ab Ende August 2024 werden auch Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Sondereigentum antragsberechtigt sein.

Wichtig:

  • Die KfW weist darauf hin, dass alle Gruppen bereits jetzt mit dem Heizungstausch beginnen können. Wenn dies bis zum 31.08.2024 geschieht, können sie den Antrag bis zum 30.11.2024 nachreichen.
  • Ab dem 01.09.2024 muss der Antrag in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden.
  • Die Eigentümer haben nach der Förderzusage 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen.
  • Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Vorhabens müssen die Nachweise zur Durchführung des Vorhabens im Kundenportal „Meine KfW“ eingereicht werden. Dies ist etwa sechs Monate nach Beginn der Antragstellergruppe möglich – für Eigentümer selbst genutzter Einfamilienhäuser ab September dieses Jahres.

Weitere Konditionen sowie Formulare und Downloads sind unter folgendem Link aufrufbar: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/?redirect=766144

2. Kredit Nr. 358, 359: Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

Zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung kann ein Förderkredit mit einem effektiven Jahreszins ab 0,01 % beantragt werden. Der Kreditbetrag pro Wohneinheit kann bis zu 120.000 Euro betragen. Ein zusätzlicher Zinsvorteil besteht für Haushalte mit einem Jahres­einkommen von bis zu 90.000 Euro.

Weitere Infos über den Kredit sind unter folgendem Link zu finden: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Einzelma%C3%9Fnahmen-Erg%C3%A4nzungskredit-Wohngeb%C3%A4ude-(358-359)/?redirect=768704

Wichtig:

  • Es ist zu beachten, dass der Ergänzungskredit nur in Verbindung mit einem Zuschuss der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen beantragt werden kann.
  • Ein eigenständiger Antrag für den Ergänzungskredit ist nicht möglich.
  • Die Beantragung für weitere Antragstellergruppen wird im Laufe des Jahres 2024 möglich sein.

Weitere Details dazu finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/?redirect=447233

3. Kredit Nr. 297, 298: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Mit dem Kredit Nr. 297, 298 bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Förderkredit ab einem effektiven Jahreszins von 2,55 % an, mit dem klimafreundliche Bauvorhaben unterstützt werden können. Diese Fördermöglichkeit steht sowohl für den Neubau als auch für den Erstkauf zur Verfügung und bietet großzügige Kreditbeträge von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Die KfW ermöglicht zudem flexible Laufzeiten von bis zu 35 Jahren sowie Zinsbindungen von bis zu 10 Jahren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Inanspruchnahme dieser Förderung nicht automatisch gewährt wird und von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln abhängt.

Aktuelle Infos und Neuerungen zum Thema „Klimafreundlicher Neubau“ sind unter dem folgenden Link zu finden: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Bauen-und-Wohnen.html

Zinssätze, Laufzeiten sowie Formulare und Downloads sind unter folgendem Link aufrufbar: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngeb%C3%A4ude-(297-298)/

4. Kredit Nr. 300: Wohneigentum für Familien

Des Weiteren bietet die KfW mit dem Kredit Nr. 300 einen Förderkredit für Familien-Wohneigentum, mit einem minimalen effektiven Jahreszins von nur 0,01 % an. Dieser Kredit steht sowohl für den Bau als auch für den Erstkauf von Häusern und Eigentumswohnungen zur Verfügung. Die Kreditspanne erstreckt sich dabei von 170.000 bis 270.000 Euro und richtet sich speziell an Familien mit Kindern sowie Alleinerziehende.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Höhe der Förderung vom Einkommen abhängt. So darf das Einkommen des Haushalts maximal 90.000 Euro bei einem Kind betragen. Bei jedem weiteren Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 10.000 Euro. Ein Vorab-Check der KfW hilft bei der Ermittlung der Förderfähigkeit.

Eine besonders erfreuliche Neuerung seit dem 01.03.2024 ist die Einführung einer 20-jährigen Zinsbindung des Kredits Nr. 300, die Familien eine langfristige Zinssicherheit bietet. Hier stehen verschiedene Laufzeitvarianten zur Auswahl.

Auch zu dieser Förderung sind Konditionen und Formulare online zu finden unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-(300)/

Bestätigung nach Durchführung

Seit Kurzem kann für die beschriebenen Produkte (KfW-Programme Nr. 297, 298 + 300) die Bestätigung nach Durchführung (BnD) für Zusagen erstellt und eingereicht werden. Die “Bestätigung nach Durchführung” (BnD) ist ein Nachweis, den Antragsteller bei der KfW einreichen müssen, nachdem sie eine geförderte Maßnahme abgeschlossen haben. Sie bestätigt, dass die Maßnahmen gemäß den Förderbedingungen korrekt und vollständig umgesetzt wurden. Diese Bestätigung wird oft von einem Fachmann erstellt und wird zusammen mit den erforderlichen Dokumentationen und Nachweisen an die KfW gesendet, die diese prüft, bevor die endgültige Auszahlung der Fördermittel erfolgt.

Quellen:
https://info.kfw.com/go/w9b3gtp41lxuw4ztk76ng2papd5a8qilgsa0ow8cg2ye/162
https://www.pv-magazine.de/2024/05/28/kfw-schaltet-antraege-auf-heizungsfoerderung-fuer-mehrparteienhaeuser-und-wohnungseigentuemergemeinschaften-frei
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/?redirect=766144
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Einzelma%C3%9Fnahmen-Erg%C3%A4nzungskredit-Wohngeb%C3%A4ude-(358-359)/?redirect=768704
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/?redirect=447233
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngeb%C3%A4ude-(297-298)
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-(300)
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/Info_151_152_153_430_431_433_BnD.pdf

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