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Neue Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern

Mit einem neuen Förderprogramm für die Anschaffung privater Ladeinfrastruktur in bestehenden Mehrparteienhäusern setzt die Bundesregierung gezielt Anreize für den Ausbau der Elektromobilität. Während der Fokus in den vergangenen Jahren stark auf der Förderung von Elektrofahrzeugen lag – erst kürzlich berichteten wir über ein neues entsprechendes Förderprogramm – rückt nun auch zunehmend die notwendige Infrastruktur in den Mittelpunkt. Ohne ausreichend Ladepunkte im privaten Raum, bleibt der Umstieg auf klimafreundliche Mobilität für viele Haushalte schwer umsetzbar.

Gerade in Mehrparteienhäusern stellen häufig technische, organisatorische und finanzielle Hürden ein Hindernis beim Ausbau elektronischer Ladeinfrastruktur dar. Unterschiedliche Eigentümerstrukturen, fehlende Vorverkabelung und hohe Investitionskosten erschweren die Umsetzung. Genau an dieser Stelle möchte das neue Förderprogramm ansetzen.  Es ist am 15. April 2026 gestartet unterstützt gezielt den Ausbau von Ladeinfrastruktur in bestehenden Wohngebäuden.

Förderung

Für das Programm steht ein Gesamtvolumen von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. Es ist in drei Förderaufrufe unterteilt und richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie private Eigentümer von vermietetem Wohnraum
  • Wohnungsbaugesellschaften und größere Immobilienunternehmen

Während für WEG, KMU und private Vermieter eine Förderung in Form von Festbeträgen vorgesehen ist, erfolgt die Vergabe für größere Wohnungsunternehmen im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens. Anträge können für die erstgenannten Gruppen bis zum 10. November 2026 eingereicht werden. Für große Wohnungsunternehmen endet die Frist bereits am 15. Oktober 2026.

Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Voraussetzung ist, dass die Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Förderung umfasst dabei unter anderem:

  • die Vorverkabelung von Stellplätzen
  • die Installation von Ladepunkten
  • den Netzanschluss sowie etwaige bauliche Maßnahmen
  • technische Ausrüstung zur Ladeinfrastruktur

Ein zentraler Bestandteil der Förderung ist die sogenannte Mindestquote: Mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Objekts müssen vorverkabelt werden, zudem sind mindestens sechs Stellplätze pro Gebäude zu elektrifizieren.

Die Höhe der Förderung ist gestaffelt und beträgt je Stellplatz:

  • bis zu 1.300 Euro ohne installierte Wallbox
  • bis zu 1.500 Euro mit Wallbox
  • bis zu 2.000 Euro bei Installation eines Ladepunkts mit bidirektionaler Ladefähigkeit

Eine weitere Voraussetzung ist der Betrieb der Ladeinfrastruktur mit erneuerbarer Energie. Die Einbindung lokal erzeugter Energie, etwa durch Photovoltaikanlagen, ist dabei ausdrücklich erwünscht.

Relevanz dieser Förderung

Der Ausbau privater Ladeinfrastruktur gilt als entscheidender Baustein für das Gelingen der Mobilitätswende. Viele potenzielle Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen verfügen bislang nicht über eine geeignete Lademöglichkeit am Wohnort – insbesondere in Mehrfamilienhäusern. Diese Investitionen sollen nun durch eine direkte finanzielle Unterstützung erleichtert werden. Durch die Kombination aus verbindlichen Mindestanforderungen und attraktiven Zuschüssen wird nicht nur der Ausbau beschleunigt, sondern auch eine zukunftsfähige Infrastruktur geschaffen. Insbesondere die Förderung bidirektionaler Ladepunkte eröffnet zusätzliche Potenziale für die Integration von Elektrofahrzeugen in das Energiesystem.

Gleichzeitig profitieren Immobilienbesitzer und Wohnungsunternehmen von einer Aufwertung ihrer Objekte und einer steigenden Attraktivität für Mieterinnen und Mieter. Damit trägt das Programm nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern stärkt auch die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Immobilienwirtschaft.

Antragstellung und nützliche Links

Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH.
Weitere ausführliche Informationen und die Möglichkeit zur Antragsstellung finden Sie unter www.laden-im-mehrparteienhaus.de.

Zusätzlich hat die Nationale Leitstelle für Ladeinfrastruktur einen Praxisleitfaden zur Einrichtung von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern veröffentlicht.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des BMV.

Bildquelle: https://stock.adobe.com/
Quellen: https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2026/028-schnieder-foerderung-laden-mehrfamilienhaus.html
https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/

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