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Mehr Energieeffizienz für Behörden, Unternehmen und Rechenzentren

Pressemeldung des BMWK vom 17.10.2023

Mit dem neuen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sollen Behörden, Unternehmen und Rechenzentren künftig besser mit Energie haushalten. Das Wichtigste dazu im Überblick.

Um Deutschlands Klimaschutzziele im Bereich Energie erreichen zu können, brauchen wir gleichsam mehr Erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz. Denn wenn Energie effizienter genutzt wird, kann schlussendlich auch mehr davon eingespart werden. Das hilft nicht nur dem Klima, sondern unterstützt auch Deutschlands Versorgungssicherheit mit Energie und spart Geld.

Klarer gesetzlicher Rahmen für mehr Energieeffizienz

Das Energieeffizienzgesetz schafft erstmals einen klaren gesetzlichen Rahmen für mehr Energieeffizienz und legt klare Energieeffizienzziele fest. Es enthält außerdem konkrete Effizienzmaßnahmen für die sogenannte „öffentliche Hand“ sowie für Unternehmen und definiert Effizienzstandards für Rechenzentren. Die Ziele für das Jahr 2030 entsprechen dabei den Vorgaben der Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) für Deutschland, deren Umsetzung damit unterstützt wird.

Effizienzmaßnahmen für Bund und Länder

Bund und Länder werden verpflichtet, ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 45 Terawattstunden (TWh) für den Bund und drei TWh für die Länder erbringen. Bestehende Maßnahmen, wie etwa Förderungen, können auf die Ziele angerechnet werden. Die öffentliche Hand soll in Sachen Energieeffizienz als Vorbild vorangehen: Öffentliche Stellen von Bund und Ländern mit einem hohen Verbrauch müssen künftig Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen. Energieeffizienzmaßnahmen sollen jährlich für bis zu zwei Prozent Gesamtendenergieeinsparung sorgen.

Konkrete Pflichten für Unternehmen

Neben den Anforderungen an Bund und Länder zur Einsparung von Energie enthält das Gesetz zum Beispiel auch ganz konkrete Pflichten für Unternehmen: Für Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen (ab 2,5 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr) ist vorgesehen, Umsetzungspläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Unternehmen können selbst entscheiden, welche Maßnahmen umgesetzt werden. Das spart bürokratischen Aufwand und gibt den Unternehmen die Umsetzung selbst in die Hand. Ab einem sehr hohen Energieverbrauch von 7,5 GWh und mehr pro Jahr, ist zudem die Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems für Unternehmen Pflicht.

Unentdeckte Einsparpotentiale in Unternehmen erschließen

So können die Unternehmen bisher unentdeckte Einsparpotenziale systematisch erschließen. Dazu können zum Beispiel gehören: die energetische Sanierung von Gebäuden und Quartieren, der Umstieg auf energieeffiziente Wärmeerzeugungsanlagen (insbesondere Wärmepumpen) und der Umstieg von fossilen Energieträgern auf Erneuerbare. Auch die Elektromobilität bringt große Effizienzgewinne, außerdem die Elektrifizierung der Prozesswärmeerzeugung im Gewerbe, mehr Effizienz bei industriellen Querschnittstechnologien und die konsequente Nutzung von Abwärme.

Energieeffizienz und Digitalisierung im Fokus

Mit der Digitalisierung und der wachsenden Bedeutung von Rechenzentren müssen diese so energieeffizient und klimafreundlich wie möglich gestaltet werden. Neue Rechenzentren werden mit dem Energieeffizienzgesetz ab dem 1. Juli 2026 zur Einhaltung technischer Energieeffizienzstandards sowie zur Abwärmenutzung verpflichtet. Auch für bestehende Rechenzentren wurden grundlegende Effizienzanforderungen definiert.

Rechenzentren sollen Energiemanagement- oder Umweltmanagementsysteme einführen und müssen diese ab einer Anschlussleistung von mehr als einem Megawatt (MW) validieren oder zertifizieren. Für öffentliche Rechenzentren gilt das ab mehr als 300 Kilowatt (kW).

Energieeffizienz-Register für Rechenzentren

Ein Energieeffizienz-Register für Rechenzentren sammelt außerdem Informationen zum Energieverbrauch. Kunden von Rechenzentren werden zudem zukünftig über ihren Energieverbrauch informiert. Mit den Anforderungen werden auch Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zum Thema „Nachhaltigkeit in der Digitalisierung“ umgesetzt.

Dazu gehört auch die „Abwärmeplattform“. Unternehmen sind künftig verpflichtet, ihre Abwärmepotenziale an die Bundesstelle für Energieeffizienz zu übermitteln, die sie auf der Plattform – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – für alle zugänglich veröffentlicht.

Private Haushalte nicht im Fokus

Die Maßnahmen des Energieeffizienzgesetzes betreffen große Verbraucher der öffentlichen Hand, entsprechende Unternehmen und Rechenzentren. Sie haben durch ihren hohen Verbrauch ein gutes Potenzial für mehr Energieeffizienz. Private Haushalte können sich dagegen auf der energiewechsel.de-Webseite umfangreich zu Energiesparmaßnahmen und Fördermöglichkeiten informieren. Das Gesetz ist am Freitag im Plenum des Bundesrates Thema.

Mehr Informationen:

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