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KfW-Förderung für altersgerechtes Bauen wieder verfügbar

Die Zuschussförderung (KfW 455-B) für Barriere-Reduzierung ist seit dem 14. Juli 2023 wieder verfügbar. Damit können wieder Gelder für Umbaumaßnahmen beantragt werden, welche dem Abbau von Barrieren und dem altersgerechten Bauen dienen.

Die KfW bietet hierbei zwei Förderoptionen für den Umbau: den Kredit KfW 159 und den Zuschuss KfW 455-B. Der Kredit deckt bis zu 50.000 Euro pro Wohnung ab, während der Zuschuss bis zu 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen und bis zu 6.250 Euro je Wohnung beim Standard “Altersgerechtes Haus” beträgt. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Die KfW 455 und KfW 159 Programme können nicht kombiniert werden.

Die KfW fördert mit diesen Programmen verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren, darunter Wege zu Gebäuden, Eingangsbereiche, Treppenüberwindung, Raumaufteilung, Badumbau, Orientierungshilfen und mehr. Auch der Umbau zum “Standard Altersgerechtes Haus” ist förderfähig. Zusätzlich können die Programme auch beantragt werden, wenn der Einbruchschutz (beispielsweise durch den Einbau einbruchhemmender Fenster) verbessert werden soll.

Die Förderung gilt nur für Privatpersonen, Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Käufer von umgebauten Immobilien. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter können die Förderung erhalten. Jedoch deckt der Zuschuss nur einen Teil der Kosten ab, z. B. 10% der förderfähigen Kosten bis maximal 2.500 Euro für den Barrieren-Abbau.

Um den Zuschuss für das KfW 455 Programm zu erhalten, können Sie diesen direkt bei der KfW beantragen. Wichtig ist, dass die Arbeiten noch nicht begonnen haben oder der Kaufvertrag nicht abgeschlossen wurde. Erst nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnung bei der KfW ein und beantragen die Auszahlung.

Mehr Informationen:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/

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