„Jung kauft Alt“ – Neue KfW-Förderung für den Bestandserwerb von Wohneigentum für Familien
In Deutschland wird es immer schwieriger und kostspieliger in einem selbst genutzten Wohneigentum zu leben. Vor allem junge Familien können sich den Kauf einer Immobilie oft nicht mehr leisten.
Laut dem Statistischen Bundesamt stiegen beispielsweise die Preise für selbstgenutztes Wohneigentum zwischen 2010 und 2022 um 68 %, während die Inflationsrate im gleichen Zeitraum lediglich 25 % betrug. Erfasst wurden alle Ausgaben, die mit dem Erwerb oder Besitz von Wohnimmobilien entstehen.
Die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen haben sich zwischen 2010 und 2022 sogar um 94 % erhöht.
Ab dem 03.09.2024 bietet das Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) nun das neue Förderprodukt „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) an, welches das bisherige Bundesprogramm „Wohneigentumsförderung für Familien“ (WEF) (Neubauten) ergänzt. Förderinstrument ist dabei ein Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Zinsverbilligung. Der Bund stellte für das Jahr 2024 Fördermittel i.H.v. 350 Millionen Euro zur Verfügung.
Was soll das Programm fördern?
Die Zielsetzungen des Programmes sind vielfältig. Neben dem Hauptmerkmal, Familien bei dem Erwerb von Wohneigentum aus dem Bestand unterstützen zu können, sollen auch die betroffenen Bestandsimmobilien einer energetischen Sanierung zugänglich gemacht werden. Man möchte Leerstände, Innenstädte und Ortszentren aktivieren und energetisch effizienter machen, während man gleichzeitig das Bedürfnis nach bezahlbarem Wohnraum und den „Traum von den eigenen vier Wänden“ von Familien fördert.
Ein weiterer Vorteil der Förderung ist, dass sie maßgeblich zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung im Gebäudesektor beitragen soll. Dabei liegt der Schwerpunkt auf energetisch ineffizienten Gebäuden, bei denen durch Sanierung oder Renovierung CO2-Emissionen reduziert werden können.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sagt: „Wir wollen mehr Menschen helfen, sich den Traum vom eigenen Haus oder der Wohnung zu erfüllen und damit die Bildung von Wohneigentum z. B. als Teil der Altersvorsorge in Deutschland stärken. Wenn sich eine Familie entscheidet, ein sanierungsbedürftiges Objekt zu erwerben und zu sanieren, werden wir das zukünftig […] unterstützen“
Welche Fördervoraussetzungen liegen vor?
Wichtig ist zunächst, dass Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind (18. Lebensjahr noch nicht vollendet) im Haushalt gefördert werden, wenn diese ein maximales zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 Euro zzgl. 10.000 Euro pro weiterem minderjährigem Kind im Haushalt vorweisen können. Außerdem darf die Familie im Zeitpunkt der Antragstellung nicht über anderweitiges Wohneigentum verfügen. Von der Gewährung der Fördergelder sind ferner Familien ausgeschlossen, die in der Vergangenheit bereits anderweitige Bundesförderungen zur Wohneigentumsbildung (z.B. Baukindergeld) erhalten haben.
Gefördert wird also der Bestandserwerb zur Selbstnutzung in Deutschland. Umfasst sind Einfamilien- / Zweifamilien-/ Reihenhäuser oder Eigentumswohnungen. Das energetische Ausgangsniveau muss durch die Vorlage eines Gebäudeenergieausweises der Energieeffizienzklassen F, G oder H nachgewiesen werden.
Als weitere Fördervoraussetzung muss die zu erwerbende Immobilie selbst zu Wohnzwecken genutzt werden. Diese Zweckbindung an das selbstgenutzte Wohneigentum besteht für die Dauer von 5 Jahren, die Wohneinheit selbst muss für mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden.
Sanierung des Wohnraumes
Die Finanzierung des Eigentumserwerbs erfolgt über den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Innerhalb von 54 Monaten nach dem Kauf oder der Unterzeichnung des Kaufvertrags muss das geförderte Wohneigentum auf das energetische Mindestniveau eines Effizienzhauses 70 EE gebracht werden. Dieser Prozess kann bei Bedarf schrittweise erfolgen. Die energetischen Standards entsprechen dabei den Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Sanierungsförderung).
Für weitere Informationen zum Effizienzhaus-Standard: Was ist ein Effizienzhaus? Sanieren und Förderung nutzen | KfW
Mögliche Laufzeiten und Kredithöhe
Es werden verschiedene Laufzeitvarianten angeboten:
- bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit (endfälliges Darlehen)
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 25 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre oder 20 Jahre
- bis zu 35 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre oder 20 Jahre
Die Kredithöchstbeträge variieren je nach Anzahl der Kinder:
- Familien mit einem Kind: 100.000 Euro
- Familien mit zwei Kindern: 125.000 Euro
- Familien mit drei oder mehr Kindern: 150.000 Euro
Um sich weitergehend über aktuelle Förderbestimmungen zu informieren, finden Sie sämtliche relevanten aktuellen Informationen unter: BMWSB – Startseite – Jung kauft Alt (bund.de)
Quellen:
KfW-Information fuer Multiplikatoren vom 30/08/2024 (elainemedia.net)
BMWSB – Startseite – Jung kauft Alt: Förderprogramm für den Kauf von Bestandsimmobilien startet (bund.de)
BMWSB – Startseite – Jung kauft Alt (bund.de)
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