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Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK): Zweites Förderfenster endet bald

Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) unterstützt Unternehmen bei der Umstellung auf klimafreundlichere Produktionsprozesse. Im abgeschlossenen Förderwettbewerb 2025 wurden knapp 40 Industrieprojekte ausgewählt. Ziel des Programms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist es, Investitionen in den Klimaschutz zu fördern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken. Bis zum Jahr 2045 sollen mit der Förderrichtlinie insgesamt rund 40 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente eingespart werden.

Ergebnisse des ersten Förderwettbewerbs

Im ersten Wettbewerbsverfahren erhielten 38 Projekte aus unterschiedlichen Industriezweigen eine Förderzusage. Vertreten waren unter anderem die Baustoff-, Chemie-, Stahl-, Glas- und Papierindustrie sowie die Abfallwirtschaft und der Maschinenbau. Zudem wurden Projekte zur direkten Abscheidung von Kohlendioxid aus der Atmosphäre berücksichtigt. Die Vorhaben sind bundesweit angesiedelt und spiegeln eine breite Palette technologischer Ansätze wider.

Die geförderten Projekte befassen sich unter anderem mit neuen Produktionsverfahren, dem Einsatz energieeffizienter Anlagen sowie mit Technologien zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO₂. Insbesondere für emissionsintensive Prozesse, bei denen Emissionen derzeit nur begrenzt vermeidbar sind, sollen dadurch technische Lösungsansätze entwickelt werden.

Struktur und Zielsetzung der Förderung

Die BIK ist modular aufgebaut. Modul 1 fördert Investitionen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse. Das Modul umfasst drei Teilmodule: Investitionsvorhaben nach Artikel 36 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), Investitionsvorhaben nach dem Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF) sowie Forschungsvorhaben nach AGVO. Während das TCTF-Teilmodul Ende 2025 ausgelaufen ist, stehen die beiden AGVO-Teilmodule weiterhin offen.

Modul 2 richtet sich auf Projekte zur Nutzung, Speicherung oder direkten Entnahme von CO aus der Atmosphäre, einschließlich Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS). Diese Maßnahmen adressieren insbesondere Industriebereiche mit schwer vermeidbaren Emissionen.

Finanzierung und Investitionswirkungen

Für die ausgewählten Projekte stehen Fördermittel in Höhe von rund 476 Millionen Euro zur Verfügung. Davon entfallen etwa 106 Millionen Euro auf Mittel der Bundesländer, die sich an der Finanzierung größerer Vorhaben beteiligen. Insgesamt sollen durch die Förderung private Investitionen von mehr als einer Milliarde Euro ausgelöst werden.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung und ist an eine angemessene Eigenbeteiligung der Antragsteller gekoppelt. Je nach Teilmodul können Förderbeträge von bis zu 30 Millionen Euro für Investitionsvorhaben beziehungsweise bis zu 35 Millionen Euro für Forschungsvorhaben gewährt werden.

Aktuelles Förderfenster für neue Vorhaben

Neben den bereits bewilligten Projekten bestehen weiterhin Möglichkeiten, neue Vorhaben im Rahmen der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz einzureichen. Seit dem 6. Januar 2026 läuft das zweite von drei Förderfenster für die AGVO-Teilmodule des Moduls 1 (Dekarbonisierung der Industrie). Förderinteressierte Unternehmen können in dieser Phase ihre Vorhabenskizzen noch bis zum 28. Februar 2026 einreichen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt: Zunächst werden die eingereichten Skizzen fachlich bewertet, bevor ausgewählte Projekte zur formalen Antragstellung aufgefordert werden. Zuständig für die Begutachtung im Modul 1 ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI).

Wichtig für interessierte Unternehmen: Der aktuell laufende Aufruf ist nicht die letzte Gelegenheit. Die Förderrichtlinie sieht insgesamt drei Förderfenster vor, von denen derzeit erst das zweite geöffnet ist. Auch nach Ablauf der aktuellen Einreichungsfrist werden somit weitere Möglichkeiten zur Beteiligung an der Förderung erwartet.

Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz sollen verlässliche Rahmenbedingungen für Pilotprojekte und innovative Technologien geschaffen werden, um deren Umsetzung in der industriellen Praxis zu beschleunigen und die Transformation der Industrie zu unterstützen. Umfassende Informationen zu den Bedingungen und dem Ablauf der Förderung finden Sie unter: https://www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/bundesfoerderung-industrie-und-klimaschutz-modul-1

Quellen:
https://www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/bundesfoerderung-industrie-und-klimaschutz-modul-1
https://energiewende.bundeswirtschaftsministerium.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2026/01/Meldung/News1.html
https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Wasserstoff/Foerderung-National/047-bundesfoerderung-industrie-und-klimaschutz-bik.html

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