Skip links

Überarbeitung des Merkblatts zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) enthält wichtige Neuerungen zur Umsetzung der §§ 8 und 9 EnEfG. Ziel ist es, Anforderungen für Unternehmen klarer zu fassen und den Verwaltungsaufwand zu senken.

  • Unternehmensbegriff und Entscheidungsbaum:
    Die Definition wurde überarbeitet und durch einen Entscheidungsbaum ergänzt, der Unternehmen bei der Einschätzung, ob sie den Verpflichtungen des EnEfG unterliegen, unterstützt.
  • 90 %-Regelung für Managementsysteme (§ 8):
    Energie- und Umweltmanagementsysteme müssen künftig mindestens 90 % des Endenergieverbrauchs abdecken, analog zur Regelung nach § 8 EDL-G. Die Verantwortung liegt beim einzelnen Unternehmen. Die Regelung gilt nicht für Unternehmensgruppen. Alle betroffenen Standorte müssen im Zertifikat oder einer Anlage genannt sein. Bei Stichproben sind genaue Angaben zu Standorten, Verbräuchen und eingesetzten Systemen vorzulegen.
  • Umsetzungspläne (§ 9):
    Es gibt konkrete Vorgaben zu Inhalt und Umfang der Pläne für wirtschaftliche Einsparmaßnahmen, was sich an ISO 50001, EMAS und DIN EN 16247-1 orientiert. Ein Beispiel im Merkblatt dient als praktische Hilfe.
  • Ausnahmen von der Bewertung nach DIN EN 17463 (VALERI):
    Von der detaillierten Wirtschaftlichkeitsbewertung ausgenommen sind Maßnahmen mit Investitionen bis 2.000 €, bereits abgeschlossene Maßnahmen, sowie Maßnahmen mit gesetzlicher/regulatorischer Pflicht.

Weitere und genauere Informationen finden Sie unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieaudit/energieaudit.html?nn=1465576

Quellen:
https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Energieeffizienz_waermenetze/20250214.html
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ea_merkblatt_energieefffizienzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=9
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieaudit/energieaudit.html?nn=1465576

Home
Veranstaltungen
News
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner