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Zinssenkung bei KfW-Förderkrediten

Zinssenkung bei KfW-Förderkrediten

Seit dem 2. Juli 2025 gelten bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) neue Zinskonditionen für verschiedene Förderprogramme im Bereich des Wohnens und Bauens. In mehreren Programmen wurden die Zinssätze gesenkt. Dies betrifft unter anderem folgende Programme:

  • BEG Wohngebäude – Kredit (261)
  • BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (358/359)
  • Altersgerecht Umbauen (159)
  • Jung kauft Alt – Wohneigentum für Familien Bestandserwerb (308)
  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
  • WEF – Wohneigentum für Familien (300)
  • Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297)
  • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296)

Lediglich im KfW-Wohneigentumsprogramm (124) kam es bei der 10-jährigen Zinsbindung zu einer geringfügigen Zinserhöhung.

Die Programme im Detail

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die KfW energetische Maßnahmen an Bestandsgebäuden. Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Wohngebäude durch eine Sanierung energetisch verbessern möchten, können von zinsgünstigen Krediten profitieren. Im Programm „Wohngebäude Kredit Nr. 261“ sind beispielsweise Förderdarlehen von bis zu 150.000 Euro möglich, abhängig vom angestrebten Effizienzhaus-Standard nach der Sanierung. Zusätzlich ist ein Tilgungszuschuss vorgesehen, der die Förderkonditionen weiter verbessert.

Das neue Programm „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358/359)“ bietet ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten für energetische Einzelmaßnahmen wie Heizungsmodernisierung, Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik. Der Kreditrahmen beträgt bis zu 120.000 Euro und kann zusätzlich zur bereits zugesagten Zuschussförderung von KfW (Heizung) und BAFA (weitere Maßnahmen) in Anspruch genommen werden.

Im Programm „Altersgerecht Umbauen (159)“ unterstützt die KfW bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren. Förderfähig sind sowohl die Umgestaltung bestehender Wohnräume als auch der Erwerb bereits barrierefrei umgebauter Immobilien. Das maximale Kreditvolumen liegt bei 50.000 Euro.

Das Programm „Jung kauft Alt – Wohneigentum für Familien Bestandserwerb (308)“ richtet sich an Familien, die eine Bestandsimmobilie mit niedriger Energieeffizienzklasse (F, G oder H) erwerben möchten. Voraussetzung für die Förderung ist die anschließende energetische Sanierung innerhalb von 54 Monaten auf mindestens Effizienzhaus 70 EE- oder Effizienzhaus Denkmal EE-Standards. Die Einkommensgrenze liegt bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro für ein Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind. Die Kredithöhe variiert je nach Kinderanzahl zwischen 100.000 und 150.000 Euro.

Eine Übersicht der aktuellen Zinskonditionen für alle Förderprogramme aus den Bereichen Bauen, Wohnen und Sanieren stellt die KfW auf ihrer Website bereit.

Quellen:
https://www.energie-fachberater.de/news/zinsaenderung-kfw-foerderung.php
https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Wohngeb%C3%A4ude-Kredit-(261-262)
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Einzelma%C3%9Fnahmen-Erg%C3%A4nzungskredit-Wohngeb%C3%A4ude-(358-359)
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-Bestandserwerb-(308)

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