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E-Mobilität

Elektromobilität ist weltweit der Schlüssel zu klimafreundlicher Mobilität. Der Betrieb von Elektrofahrzeugen erzeugt insbesondere in Verbindung mit regenerativ erzeugtem Strom deutlich weniger CO2. Zusätzlich können Elektrofahrzeuge mit ihren Energiespeichern die Schwankungen von Wind- und Sonnenkraft künftig ausgleichen und so den Ausbau und die Marktintegration dieser unsteten Energiequellen unterstützen.

Die Bundesregierung will der Elektromobilität weiteren Schub verleihen und die Förderung stärker auf Klimaschutz ausrichten. Deshalb gibt es folgende neue Regelungen:

    • Seit 1. Januar 2023 werden mit dem neu gestalteten Umweltbonus nur noch reine Elektrofahrzeuge gefördert.
    • Ab 1. September 2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt.
    • Neu aufgelegtes Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ von Sommer 2021 bis Ende 2025 mit dem Ziel, bis Ende 2025 mindestens 50.000 Ladepunkte (davon mindestens 20.000 Schnellladepunkte) zu errichten.
    • KfZ-Steuerbefreiung für reine Elektroautos mit Erstzulassung zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 bis 31.12.2023.
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