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KfW-Programm “Jung kauft Alt” – Rückwirkende Anpassung der Förderkonditionen

Das KfW-Programm “Jung kauft Alt” richtet sich an Familien, die ein Bestandsgebäude kaufen und dieses energetisch sanieren möchten. Ziel ist es, den Erwerb von solchen Bestandsimmobilien zu unterstützen, die erheblichen Sanierungsbedarf im Hinblick auf ihre Energieeffizienz aufweisen. Familien können hierfür einen zinsgünstigen Kredit erhalten, dessen Höhe sich nach der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt richtet. Die Konditionen des Programms wurden zuletzt im Oktober 2025 erheblich verbessert. Nun hat die KfW auch eine rückwirkende Herabsenkung des energetischen Zielniveaus für laufende Projekte bekannt gegeben.

Die wichtigsten Punkte des KfW-Programms “Jung kauft Alt” auf einen Blick:

  • Zinsgünstige Kredite: Förderkredite gibt es ab einem effektiven Jahreszins von 0,01 %. Bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von zehn Jahren beträgt der Endkundenzinssatz im Rahmen des Programms 1,12 %.
  • Förderhöhe: Bis zu 150.000 Euro, abhängig von der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt.
  • Förderfähig: Der Kauf einer Bestandsimmobilie mit Energieeffizienzklasse F, G oder H zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Sanierungspflicht: Innerhalb von 54 Monaten muss die Immobilie mindestens zum Effizienzhaus 85 EE bzw. zum Effizienzhaus Denkmal EE saniert werden.
  • Voraussetzungen: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem minderjährigen Kind 90.000 Euro nicht überschreiten. Für jedes weitere steigt die Grenze um 10.000 Euro.

Verbesserte Förderkonditionen seit Oktober 2025
Seit dem 23. Oktober 2025 profitieren Familien im KfW-Programm “Jung kauft Alt” von deutlich verbesserten Förderkonditionen. Der Endkundenzinssatz wurde von vorher 1,71 % auf 1,12 % p. a. gesenkt, und auch die Anforderungen an die energetische Sanierung wurden reduziert. Statt des ursprünglich geforderten Effizienzhausstandards EH 70 EE, reicht nun der Standard EH 85 EE, was den Einstieg für viele Familien erleichtert.

Zusätzlich wurde eine Härtefallregelung eingeführt: Sollte der energetische Standard nicht vollständig erreicht werden, erhöht sich der Zinssatz um 1,00 Prozent p.a. für den Zeitraum ab dem Abschluss der Sanierungsmaßnahmen. So bleibt der Förderkredit auch dann weiterhin finanzierbar, wenn der angestrebte Standard nicht vollständig erfüllt werden konnte.

Rückwirkende Anpassung des energetischen Zielniveaus
Nun gab die KfW bekannt, dass die Herabsenkung des energetischen Zielniveaus für laufende Projekte nun auch rückwirkend gilt. Für alle Anträge, die bis zum 23. Oktober 2025 gestellt wurden, akzeptiert die KfW nun das energetische Niveau EH 85 EE statt des ursprünglich geforderten EH 70 EE. Diese Anpassung sorgt für zusätzliche Flexibilität bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen und stellt sicher, dass laufende Projekte nicht benachteiligt werden.

Fazit
Die KfW bietet mit dem Programm “Jung kauft Alt” nicht nur günstige Finanzierungsmöglichkeiten für junge Familien, die ein Bestandsgebäude erwerben und sanieren möchten, sondern durch die verbesserten Förderkonditionen sowie die rückwirkende Anpassung des energetischen Zielniveaus den Familien auch mehr Spielraum bei der Umsetzung ihrer Sanierungsprojekte. Wer von dieser Förderung profitieren möchte, sollte jedoch darauf achten, den Kreditantrag rechtzeitig und vor Abschluss des Kaufvertrags zu stellen, um sich eine Förderung zu sichern.

Hier finden Sie alle Informationen und aktuellen Förderkonditionen zum KfW-Kredit Nr. 308 „Jung kauft Alt“.

Quelle:
https://www.energie-fachberater.de/news/jung-kauft-alt-kfw-foerderprogramm-fuer-den-altbau-kauf.php

Bildquelle: https://stock.adobe.com/

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