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KfW passt Konditionen an: Höhere Zinsen bei Förderkrediten

Seit dem 15. Mai 2025 gelten für verschiedene Förderprogramme der KfW neue Zinssätze. Im Bereich der wohnwirtschaftlichen Förderung hat die KfW die Zinskonditionen für mehrere Programme angepasst und die Zinssätze erhöht. Trotz der Zinserhöhung bleiben die Förderkonditionen für Eigentümerinnen und Eigentümer, insbesondere im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen, weiterhin attraktiv.

Die Zinserhöhung betrifft folgende Programme:

  • BEG Wohngebäude – Kredit (261)
  • BEG Einzelmaßnahmen – Ergänzungskredit (358/359)
  • Altersgerecht Umbauen (159)
  • JkA – Wohneigentum für Familien: Bestandserwerb (308)
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
  • WEF – Wohneigentum für Familien (300)
  • KfN – Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297)
  • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296)

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die KfW energetische Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand. Eigentümer*innen, die ihr Wohngebäude modernisieren und energetisch aufwerten möchten, können durch die Inanspruchnahme von Förderkrediten ihre Investitionskosten senken.

Im Programm Wohngebäude – Kredit 261 stellt die KfW zinsgünstige Kredite von bis zu 150.000 Euro bereit. Die maximale Kredithöhe ist abhängig vom Effizienzhaus-Standard, der durch die Sanierung erreicht wird. Zusätzlich zur Zinsvergünstigung kann ein Tilgungszuschuss in Anspruch genommen werden, der die Rückzahlungssumme reduziert.

Das ergänzende Programm Einzelmaßnahmen – Ergänzungskredit (358/359) bietet Finanzierungsmöglichkeiten für gezielte energetische Einzelmaßnahmen. Dazu zählen der Austausch der Heizung sowie Verbesserungen an Gebäudehülle und Anlagentechnik. Der Kreditrahmen beträgt bis zu 120.000 Euro und kann zusätzlich zur Zuschussförderung von KfW (Heizung) und BAFA (Gebäudehülle, Anlagentechnik) genutzt werden.

Im Programm Altersgerecht Umbauen (159) stehen Kredite von bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnumfeld sowie der Erwerb bereits barrierefrei umgebauter Immobilien.

Im Rahmen des Programms Jung kauft Alt – Wohneigentum für Familien Bestandserwerb (308) stellt die KfW zinsvergünstigte Kredite für Familien bereit, die eine Bestandsimmobilie mit der Effizienzklasse F, G oder H (gemäß Energieausweis) erwerben möchten. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Gebäude innerhalb von 54 Monaten nach dem Kauf energetisch saniert wird, mindestens auf das Niveau eines Effizienzhauses 70 EE oder eines Effizienzhauses Denkmal EE. Abhängig von der Kinderanzahl sind Darlehen zwischen 100.000 und 150.000 Euro möglich.

Eine Übersicht über die aktuellen Konditionen der KfW-Förderprogramme im Bereich Bauen, Wohnen und Sanieren finden Sie in der Konditionenübersicht der KfW.

Quellen:
https://www.energie-fachberater.de/news/zinsaenderung-kfw-foerderung.php
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Wohngeb%C3%A4ude-Kredit-(261-262)
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Einzelma%C3%9Fnahmen-Erg%C3%A4nzungskredit-Wohngeb%C3%A4ude-(358-359)
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)
https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-Bestandserwerb-(308)

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