Skip links

Fördermöglichkeiten für die Erneuerung der Haustür

Wer die Erneuerung einer Haustür nicht im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung, sondern als einzelne Maßnahme plant, kann dafür eine Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Der staatliche Zuschuss beträgt 15% der förderfähigen Kosten, die mindestens 300 Euro betragen müssen. Befindet sich die Haustürerneuerung zudem als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), kann ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5% gewährt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Die dafür anfallenden Kosten können über die separate BAFA-Förderung für Fachplanung und Baubegleitung mit bis zu 50% bezuschusst werden.

Die maximalen förderfähigen Kosten betragen für Einzelmaßnahmen bis zu 30.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Wird ein iSFP genutzt, erhöht sich dieser Betrag auf 60.000 Euro jährlich. Darauf ergibt sich ein möglicher Höchstzuschuss von bis zu 12.000 Euro.

Ergänzend zum BAFA-Zuschuss kann ein zinsgünstiger KfW-Ergänzungskredit zur Finanzierung der Maßnahme beantragt werden. Über diesen Kredit stehen bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit zur Verfügung. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro profitieren zusätzlich von einer Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten. Der KfW-Ergänzungskredit setzt eine bereits bewilligte BAFA-Zuschusszusage voraus und wird über eine Bank oder Sparkasse beantragt. Die Abruffrist für den Kredit beträgt maximal 36 Monate.

Für eine BAFA- oder KfW-Förderung müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllt sein. So darf der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der neuen Haustür den Grenzwert von 1,3 W/(m²∙K) nicht überschreiten. Handelt es sich um eine einbruchhemmende Tür, ist zusätzlich mindestens die Widerstandsklasse RC2 erforderlich. Darüber hinaus sollte der U-Wert der angrenzenden Außenwand niedriger sein als der der eingebauten Haustür, um ein stimmiges energetisches Gesamtkonzept sicherzustellen.

Die Förderung muss stets vor Beginn der Sanierungsmaßnahme beantragt werden. Außerdem ist die Einbindung eines qualifizierten Energieeffizienz-Experten verpflichtend, der in der entsprechenden Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt wird. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die sogenannte Ertüchtigung einer bestehenden Haustür. Dazu zählen Maßnahmen wie der Austausch von Verglasungen, die Überarbeitung von Rahmen und Türflügeln, die Erneuerung von Dichtungen, die Dämmung der Einbaufuge sowie Verbesserungen beim Einbruchschutz.

Neben der Einzelmaßnahme kann auch eine umfassende energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus gefördert werden. Im Rahmen des Programms Nr. 261 stehen hierfür Kredite von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit zur Verfügung. Zusätzlich kann ein Tilgungszuschuss von bis zu 20 % gewährt werden. Voraussetzung ist in der Regel die Umsetzung mehrerer energetischer Maßnahmen gemäß den Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Sollte keine Förderung in Anspruch genommen werden oder die Antragstellung versäumt worden sein, besteht alternativ die Möglichkeit, einen Steuerbonus zu nutzen. Auch hierfür gelten die gleichen technischen Anforderungen wie bei der staatlichen Förderung. Werden lediglich die Mindestvorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt, können zumindest die Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden.

Quellen:
https://www.energie-fachberater.de/fassade/haustuer/kfw-foerderung-fuer-die-erneuerung-der-haustuer.php
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Fachplanung_Baubegleitung/fachplanung_baubegleitung_node.html
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Einzelma%C3%9Fnahmen-Erg%C3%A4nzungskredit-Wohngeb%C3%A4ude-(358-359)
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Wohngeb%C3%A4ude-Kredit-(261-262)

Home
Veranstaltungen
News
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner