 
		Der Energieausweis: Neue Inhalte im Energiespar-Wiki verfügbar
Im Zuge der deutschen Energiewende spielt die Energieeffizienz von Gebäuden eine zentrale Rolle. Schließlich entfällt rund ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland auf den Gebäudesektor – insbesondere auf Heizung und Warmwasser. Für Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie potenzielle Käuferinnen und Käufer ist es daher entscheidend zu wissen, wie effizient ein Gebäude mit Energie umgeht. Orientierung bietet dabei ein Energieausweis, der Auskunft über den energetischen Zustand einer Immobilie gibt und so Transparenz schafft.
Ab sofort stehen im Energiespar-WIKI der Landeskampagne „Energieberatung Saar“ ausführliche Informationen rund um das Thema Energieausweise zur Verfügung. Der neue Beitrag erläutert einige rechtliche Grundlagen, Anwendungsbereiche und praktische Hinweise zur Nutzung des Dokuments.
Was der Energieausweis leistet
Der Energieausweis dokumentiert den Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes und ermöglicht so einen direkten Vergleich verschiedener Immobilien. Für Interessierte liefert er Hinweise auf zu erwartende Heiz- und Warmwasserkosten, für Eigentümerinnen und Eigentümer bietet er Anhaltspunkte, ob und wie sich die Energieeffizienz verbessern und die Kosten langfristig gesenkt werden können.
Das Wiki erklärt zudem die Unterscheidung von zwei Arten von Energieausweisen, die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterscheidet:
- den Energiebedarfsausweis, der auf Berechnungen des theoretischen Energiebedarfs beruht,
- und den Energieverbrauchsausweis, der den tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen Jahre abbildet.
Beide Varianten verwenden eine Farbskala von A+ bis H, die den energetischen Zustand eines Gebäudes übersichtlich einordnet – von sehr effizient (grün) bis sanierungsbedürftig (rot). Während allerdings der Verbrauchsausweis nutzungsabhängig die realen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre zugrunde legt, kann ein Bedarfsausweis nutzungsunabhängige Verbrauchsprognosen für ein Gebäude erstellen.
Rechtliche Vorgaben und Gültigkeit
Wer eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet, ist verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Auch bei umfassenden Sanierungen muss dieser erneuert werden. Die Vorlagepflicht gilt hierbei nicht für Baudenkmäler, Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche sowie für selbstgenutzte Wohnhäuser, die nicht vermietet werden.
Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig; eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Fehlt ein gültiger Ausweis oder enthält dieser unvollständige Angaben, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Aus Gründen der Transparenz müssen in Immobilienanzeigen außerdem einige Angaben aus dem Energieausweis verpflichtend veröffentlicht werden.
Erstellung und Beratung
Zur Ausstellung eines Energieausweises sind ausschließlich qualifizierte Fachkräfte berechtigt – etwa Ingenieure, Architektinnen, staatlich geprüfte Techniker oder bestimmte Handwerksmeister. Eine offizielle Zertifizierung gibt es dabei nicht, jedoch führt die Deutsche Energie-Agentur (dena) eine Datenbank geprüfter Energieberaterinnen und -berater – die Energieeffizienz-Expertenliste.
Mit dem neuen Wiki-Eintrag steht nun ein umfassender Überblick über Energieausweise bereit. Damit ergänzt das Energiespar-WIKI der Landeskampagne „Energieberatung Saar“ ein weiteres zentrales Thema der Energiewende und unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher dabei, den energetischen Zustand von Gebäuden besser zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Titelbild: https://argesolar.bluespice.cloud/wiki/Energieausweis
Quellen:
https://argesolar.bluespice.cloud/wiki/Energieausweis
https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/energiewende-im-gebaeudebereich.html

 
							