
Förderprogramme: Zuschüsse für außenliegenden Sonnenschutz
Zuschüsse für außenliegenden Sonnenschutz
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wird der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen gefördert, sofern diese eine optimierte Tageslichtnutzung ermöglichen.
Förderfähig sind außenliegende Systeme wie:
- Fensterläden und Rollläden
- Jalousien und Raffstores
- Markisen, die parallel zur Fensterfläche, an der thermischen Gebäudehülle verlaufen
Voraussetzung für die Förderung ist eine automatische Steuerung, die den Sonnenschutz in Abhängigkeit von Licht- und Wärmeeintrag reguliert. Diese Systeme ermöglichen eine zentrale und automatisierte Bedienung, sodass eine manuelle Betätigung einzelner Elemente nicht erforderlich ist. Auch bei Abwesenheit der Nutzer bleibt somit ein effektiver Hitzeschutz gewährleistet, was insbesondere bei längeren Hitzeperioden, zur Reduktion der Raumtemperatur beiträgt.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
1. Zuschüsse des BAFA
Für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz wird durch das BAFA ein Zuschuss in Höhe von 15 % der förderfähigen Ausgaben gewährt. Sofern die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist, kann ein zusätzlicher Bonus von 5 % in Anspruch genommen werden (iSFP-Bonus).
Die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit sind auf 30.000 Euro pro Jahr begrenzt. Liegt ein iSFP vor, erhöht sich dieser Betrag auf 60.000 Euro jährlich. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von bis zu 12.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit.
2. KfW-Ergänzungskredit (Nr. 358/359)
Zusätzlich zur Zuschussförderung kann der KfW-Ergänzungskredit, im Rahmen der Programme 358/359, genutzt werden. Hierbei können bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit für förderfähige Maßnahmen als zinsgünstiges Darlehen aufgenommen werden. Eigentümer: innen, die ihr Wohnobjekt selbst nutzen und deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 90.000 Euro liegt, profitieren von einer Zinsvergünstigung von bis zu 2,5 %.
Der Ergänzungskredit kann nur in Verbindung mit einer BAFA-Zuschusszusage über eine Bank oder Sparkasse beantragt werden. Die Abruffrist beträgt maximal 36 Monate ab Zusage.
3. KfW-Förderkredit für die Effizienzhaus-Sanierung
Im Rahmen einer Effizienzhaus-Sanierung, die auch Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz einschließt, können Eigentümer: innen einen Kredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Die Förderung erfolgt über das Programm „Wohngebäude – Kredit (261)“ der KfW. Der zugehörige Tilgungszuschuss beträgt bis zu 20 % der förderfähigen Kosten und ist abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard.
Voraussetzungen für die Förderung
- Die Maßnahme muss den Anforderungen der DIN 4108-2:2013-02 zum sommerlichen Wärmeschutz entsprechen.
- Ein/e Energieberater: in muss den entsprechenden Nachweis gemäß DIN 4108-2 für den Raum erbringen, der hinsichtlich des sommerlichen Wärmeschutzes die höchsten Anforderungen stellt.
- Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen, die außen an der thermischen Gebäudehülle parallel zur Verglasung angebracht werden (z. B. Rollläden, Jalousien).
- Nicht förderfähig sind Vordächer,freistehende Lamellenkonstruktionen oder Markisen, die nicht parallel zur Fensterfläche verlaufen.
Antragstellung
- Die BAFA-Zuschüsse werden online direkt beim BAFA beantragt.
- Der KfW-Förderkredit wird über eine Bank oder Sparkasse beantragt.
- In beiden Fällen muss der Antrag vor Beginn der Sanierungsmaßnahme erfolgen.
- Die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist verpflichtend. Diese müssen in der offiziellen Expertenliste der Bundesförderprogramme geführt sein.
Für die Fachplanung und Baubegleitung durch diese Expert: innen kann ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten gewährt werden – über das BAFA oder die KfW, je nach Förderprogramm.
Alternative: Steuerliche Förderung
Wird auf eine staatliche Förderung verzichtet, kann alternativ der Steuerbonus für energetische Sanierungen in Anspruch genommen werden. Dieser kommt insbesondere für Eigentümer: innen mit höherer Einkommensteuerlast in Betracht. Über einen Zeitraum von drei Jahren können bis zu 20 % der Sanierungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Die technischen Anforderungen entsprechen denen der BAFA- bzw. KfW-Förderung. Die Bestätigung über die Einhaltung der Anforderungen muss von einem Fachunternehmen ausgestellt werden. Ein Energieberater ist in diesem Fall nicht zwingend erforderlich.
Wichtig: Förderung und Steuerbonus können nicht kombiniert werden. Es muss eine der beiden Optionen gewählt werden.
Quellen:
https://www.energie-fachberater.de/ratgeber/ratgeber-hitzeschutz/foerderung-fuer-den-sommerlichen-waermeschutz-zuschuss-oder-kredit.php
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Einzelma%C3%9Fnahmen-Erg%C3%A4nzungskredit-Wohngeb%C3%A4ude-(358-359)
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Wohngeb%C3%A4ude-Kredit-(261-262)
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