Zusammenführung der Förderkulissen von KfW und BAFA in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbaren Energien – die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab dem 01.01.2021

Bis zum Jahr 2050 will die Bundesregierung einen klimaneutralen Gebäudebestand realisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden energieeffizientere Gebäude und ein höherer Anteil erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch benötigt. Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), einem Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, wird die Bundesregierung ab 2021 ihre energetische Gebäudeförderung neu strukturieren.

Was wird sich grundsätzlich ändern?

Die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt– werden mit der neuen BEG in einem modernisierten, vereinfachten und weiter entwickelten Förderangebot gebündelt. Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen, die jeweils in einer Zuschussvariante oder einer Kreditvariante angeboten werden. Mit den Programmen werden Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden (BEG WG) bzw. Nichtwohngebäuden (BEG NWG), sowie Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM) gefördert.

Neue Struktur der Bundesförderung
Quelle: Bundesarchitektenkammer

Was sind die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger?

Für Bürgerinnen und Bürger bietet die BEG zukünftig mehr Flexibilität:

·       Fördertatbestände werden sowohl als Zuschuss- als auch als Kreditförderung angeboten, um den jeweiligen individuellen Bedürfnissen bestmöglich zu entsprechen.

·       Zugleich wird mit der BEG die Komplexität der Förderlandschaft und damit der bürokratische Aufwand reduziert: mit der BEG ersetzt ein einziges Förderprogramm vier bestehende Förderprogramme (1. CO2-Gebäudesanierungsprogramm, umgesetzt durch die KfW mit den Förderprogrammen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (EBS), 2. das Marktanreizprogramm (MAP), soweit es durch BAFA umgesetzt wird als Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“, 3. das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) sowie 4. das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO)).

·       Zukünftig wird ein Antrag ausreichen, um sämtliche Förderangebote nutzen zu können.

Was gilt es ab dem 01.01.2021 zu beachten?

·       Ab dem 02.01.2021 können Zuschüsse für die BEG Einzelmaßnahmen bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

·       Ab dem 01.07.2021 kann eine Kreditförderung für die BEG Einzelmaßnahmen sowie eine Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG WG und BEG NWG) bei der KfW beantragt werden (ggf. mittelbar über die Hausbank).

·       Bis zum 01.07.2021 können Anträge für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden noch wie gewohnt für die entsprechenden Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ bei der KfW gestellt werden. Hierfür wird auch weiterhin die Zuarbeit eines Sachverständigen benötigt.

Weiterführende Links:

Häufige Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Pressemitteilung BMWI

Pressemitteilung BAFA

Für bessere Orientierung im Förderrichtlinien-Dschungel berät Sie die ARGE SOLAR kompetent und individuell! Wir beraten Sie gerne unter unserer Servicenummer für Förderprogramme: 0681 | 99 88 4 – 333 oder Sie wenden sich direkt an unsere Ansprechpartnerin Marina Wagner (wagner@argesolar-saar.de)

Unsere Mitglieder möchten wir zu diesem Thema auf eine Veranstaltung im Januar hinweisen und herzlich dazu einladen:

ARGE SOLAR Exklusiv – Einführung in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Termin: Donnerstag, 14.01.2021 von 10:00 – 11:30 Uhr