Wallboxförderung unter bestimmten Voraussetzungen über die KfW Programme 430 und 151/152

Wie sich gezeigt hat, ist es möglich für Privathaushalte sich unter bestimmten Bedingungen die Installation einer Wallbox (Wandladestation für Elektroautos) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern zu lassen. Innerhalb der KfW Programme 430 (Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss) oder KfW 151/152 (Energieeffizient Sanieren – Kredit) gibt es die Möglichkeit für Privathaushalte, die sich für die Umsetzung von energetischen Sanierungen (bspw. Fenstersanierung oder Dämmung der obersten Geschoßdecke) entschieden haben, gleichzeitig auch die Installation einer Wallbox in die Fördermaßnahmen mit aufzunehmen. Die Förderung einer Wallbox ist unabhängig davon ob der Haushalt eine Förderung zum KfW-Effizienzhaus wahrnimmt oder sich eine KfW-Einzelmaßnahme fördern lässt.

Innerhalb der Liste der förderfähigen Maßnahmen (Seite 12) schreibt die KfW zu diesem Thema: Welche Maßnahmen sind beim Einbau Smart-Home-Technologien förderfähig? Diese Maßnahmen können ergänzend zu jedem Förderzweck (Einzelmaßnahme oder KfW-Effizienzhaus) mitgefördert werden. Elektronische Systeme zur Unterstützung der Netzdienlichkeit von Energieverbräuchen (zum Beispiel für Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser, Beleuchtung, Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, Verbrauch und Erzeugung von erneuerbaren Energien, Haushaltsgeräte)

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Zuschuss-(430)/ https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Kredit-(151-152)/

Quelle:

https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000003613_Infoblatt_151_152_430.pdf