Wallbox-Förderung erneut verlängert
Die Förderung privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden wird abermals um weitere 300 Millionen Euro aufgestockt und damit verlängert. Mit einem Zuschuss von 900 Euro werden der Kauf und die Installationen der sogenannten Wallboxen unterstützt. Insgesamt stehen dafür jetzt 800 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung. Ab 22.07 können Bundesbürgerinnen und Bundesbürger wieder Anträge für den Zuschuss in Höhe von 900 Euro stellen.
Aktueller Antragsstand:
Über 620.000 Ladepunkte wurden mit Stand Juli 2021 beantragt. Täglich wurden im durchschnittlich 2.500 Anträge eingereicht.
Informationen zur Förderung:
Wer kann Anträge stellen?
- Träger von Investitionsmaßnahmen (z.B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger) zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.
Was wird gefördert?
- Gefördert
werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht
öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen
Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige
Nebenarbeiten (Definition der Gesamtkosten siehe unter „Wie wird
gefördert?“) an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in
Deutschland, wenn u.a.:
- die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt,
- der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt,
- die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann bei der KfW über das Zuschussportal beantragt werden und muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:
- Ladestation
- Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
- Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
- Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)
Pressemitteilung des BMVI vom 21.07.2021
Ausführliche Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren finden Sie unter www.kfw.de/440.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin Marina Wagner unter 0681 99 88 4 – 203 oder wagner@argesolar-saar.de