Vorzeitiger Maßnahmenbeginn jetzt im Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ möglich
Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens im Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) kann die Bearbeitung der Anträge einige Zeit in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund hat das BAFA jetzt die Möglichkeit eingeräumt, vor Erteilung des Bewilligungsbescheides mit der Fördermaßnahme zu beginnen.
Wichtig ist, dass Sie über das elektronische Antragsformular einen Antrag stellen, die Eingangsbestätigung abwarten und erst dann entsprechende Leistungen beauftragen. Eine Gewähr, dass Sie eine Förderung bekommen besteht bei dieser Vorgehensweise allerdings nicht. Erst wenn Ihr Antrag geprüft und der Zuschuss für die Investitionsmaßnahme bewilligt wurde, sind die beantragten Fördermittel für Sie reserviert! Deswegen ist es wichtig, dass Sie bei einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn darauf achten, dass die Anforderungen der Förderrichtlinien eingehalten werden. Hierbei sind zum Beispiel die auf der Homepage des BAFA hinterlegten Listen der förderfähigen Anlagen hilfreich.
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