Vermieter müssen sich ab 2023 am CO2-Preis auf fossile Brennstoffe beteiligen

Den CO2-Aufschlag auf fossile Brennstoffe wie Öl und Gas zahlen bislang allein die Mieter. Ab dem 1. Januar 2023 sollen Vermieter am CO2-Preis und den damit verbundenen Mehrkosten beim Heizen beteiligt werden. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG) vor, den das Bundeskabinett am 25.5.2022 beschlossen hat.

Der CO2-Preis soll bei Wohngebäuden nach einem Stufenmodell zwischen Vermieter und Mietern aufgeteilt werden. Dieses basiert auf den CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes. Bei Wohnungen mit einer sehr schlechten Energiebilanz – mit einem jährlichen Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter – sollen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter 10 Prozent der CO2-Kosten tragen. Geplant sind zehn Stufen, in denen der Anteil der Vermieter immer weiter abnimmt – bis hin zu sehr effizienten Gebäuden mit dem Energiestandard EH55, bei dem ein Gebäude nur 55 Prozent der Energie verbraucht, die ein Standardhaus benötigt: Hier bleiben die Kosten allein beim Mieter.

Quelle: BMWK

Nichtwohngebäude:

Bei Nichtwohngebäuden wie z. B. Gebäuden mit Gewerberäumen greift die 50:50 Aufteilung, die bereits im Koalitionsvertrag als Möglichkeit festgelegt wurde. Dies ist aber nur eine Übergangslösung. Für Nichtwohngebäude soll bis Ende 2025 ebenfalls ein Stufenmodell entwickelt werden. Aufgrund der Heterogenität von Nichtwohngebäuden (u.a. Größe, Nutzungsarten, Verbrauch) fehlen derzeit noch die erforderlichen Datengrundlagen, um eine valide Berechnung der Abstufungen für Nichtwohngebäude vornehmen zu können. Die Daten sollen bis zum Ende des Jahres 2024 erhoben werden.

Nähere Informationen:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/05/20220525-sanierungsanreize-und-faire-aufteilung-gesetzentwurf-zur-aufteilung-der-co2-kosten-heute-im-kabinett-beschlossen.html