Erstellung verbrauchs- und bedarfsorientierter Energieausweise

Erstellung von (eventuell noch fehlenden) Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- oder verbrauchsorientiert) zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (EnEV) und entsprechender Kennwertbildung (Verbrauchsanalyse, Benchmarking, energetische Einstufung).

Öffentliche Gebäude

In öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr und mehr als 1.000 m² Nutzfläche muss seit Juli 2009 ein Energieausweis öffentlich ausgehängt werden. Dies wurde mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung zum 01. Mai 2014 nochmals verschärft, in dem die Grenze der Nutzfläche auf 500 m² herabgesetzt wurde. Dem noch nicht genug, wurde ab dem 08. Juli 2015 die Anforderung erneut angepasst, da dann die Grenze der zu betrachtenden Gebäude auf 250 m² gesenkt wurde. Diese Verpflichtung bietet trotz allem eine große Chance für die Kommunen, denn der Energieausweis hilft, Einsparpotenziale an den Gebäuden zu entdecken. Mit dem Energieausweis lassen sich starke Impulse für energetische Sanierungen kommunaler Liegenschaften setzen.

Wohngebäude vor November 1977
Wohngebäude nach November 1977
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Hauseigentümer
müssen einen Energieausweis bei Neuvermietung oder Verkauf der Immobilie vorlegen können. Im Wohngebäudebereich muss jedoch auf Grundlage des Baujahrs der zu bewerteten Immobilie die Art des Energieausweises eruiert werden

Heizungsoptimierung mittels Referenzfeldmessung

Optimierung vorhandener Heizungsanlagen mittels moderner Referenzmessungen mit spezieller Messtechnik: Energieeinsparung durch Überprüfung der Systemeinstellungen und Optimierung der Regelgrößen bei bestehenden Heizungsanlagen ohne größeren Eingriff und Austausch von Komponenten.

Hierdurch lassen sich bei fast jeder Heizungsanlage, ob alt oder neu, beachtliche Einspareffekte mit bis zu 20% erzielen – mit messtechnischem bzw. gering-investivem Aufwand. Kleine Maßnahme – große Wirkung!

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Energieberatung im Mittelstand

Eine sparsame Energieverwendung in Unternehmen kann einen wesentlichen Beitrag zur Energiesicherheit in Deutschland und zum globalen Klimaschutz leisten. Hierauf zielt die Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand (EBM). Mit Zuschüssen unterstützt der Bund kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Inanspruchnahme qualifizierter Energieberatungen. Sie sind ein wichtiges Instrument, um Informationsdefizite abzubauen, Einsparpotentiale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen aufzuzeigen.

Ansatzpunkte für eine Energieberatung sind die Bereiche Gebäude und Anlagen wie auch das Nutzerverhalten; die Maßnahmenvorschläge sollten sich am Gebot der Wirtschaftlichkeit orientieren. Sofern die Nutzung von Erneuerbaren Energien als sinnvoll erscheint, soll hierauf besonders hingewiesen und gegebenenfalls ein entsprechendes Konzept erarbeitet werden; dies gilt auch für die Nutzung von Abwärme.

Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie.

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BAFA-Energieberatung durch Energieberater beim Kunden vor Ort

Zum 1. Dezember 2017 trat eine neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude in Kraft. Die neue Richtlinie ersetzt die bisher gültige Richtlinie vom 29. Oktober 2014.

Das Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ trägt zur Umsetzung des energiepolitischen Ziels der Bundesregierung bei, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

Folgende wesentliche Änderungen traten am 1. Dezember 2017 in Kraft:

  • Der Energieberaterkreis wird erweitert. Zum Förderprogramm können alle Energieberater zugelassen werden, die über die geforderte fachliche Qualifikation verfügen. Die Energieberater haben sich durch Selbsterklärung gegenüber dem BAFA zu verpflichten, hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten.

  • Für die Zulassung benötigen Energieberater eine Haftpflichtversicherung, die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Energieberatungsleistungen abdeckt.

  • Der sog. individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird ausdrücklich als richtlinienkonforme Darstellung der Ergebnisse einer Energieberatung anerkannt

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Gebäude-Check plus mit KfW-Nachweis Einzelmaßnahme Heizung

Viele Hausbesitzer stehen vor der Entscheidung Sanierungsmaßnahmen an ihrem Gebäude umzusetzen. Doch wo ist der Anfang und wo das Ende? Oftmals mangelt es hierbei an einer fachgerechten Beratung, um zielführend geeignete Maßnahmen umzusetzen und dabei noch Geld einzusparen. Durch den Gebäude-Check plus werden Kunden bei der Erarbeitung geeigneter Sanierungsmaßnahmen unterstützt. Durch die Überprüfung der Fördermöglichkeit der Maßnahmen kann direkt ein Förderantrag bei der KfW- Förderbank durch einen Sachverständigen der „Energieeffizienz- Experten- Liste“ der dena gestellt werden. Somit wird die Umsetzung der Maßnahme/ Maßnahmenkombinationen zeitnah realisierbar.

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Ihre Ansprechperson

Siegbert Schellenbach
Projektmanager

Ausbildung/ Berufsbezeichnung