Start der neuen KfW-Förderprogramme zum 1. Juli 2021
Es handelt sich hierbei um die zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die jetzt zum 1. Juli 2021 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet.
Sie gilt für:
- Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
- Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
Die neuen Förderprodukte der KfW im Einzelnen:
Wohngebäude – Kredit (KfW-Nr. 261, 262)
- Förderkredit inkl. Tilgungszuschüsse für Sanierung, Neubau und Kauf
- bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
- bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen
- zwischen 15 % und 50 % Tilgungszuschuss
- zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
- nähere Informationen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Wohngeb%C3%A4ude-Kredit-(261-262)/
Wohngebäude – Zuschuss (KfW-Nr. 461):
- Zuschuss für Komplettsanierung, Bau und Kauf eines Effizienzhauses (keine Einzelmaßnahmen)
- Sanierungszuschuss bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit
- Zuschuss Neubau bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit
- zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
- nähere Informationen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Wohngeb%C3%A4ude-Zuschuss-(461)/
Kommunen – Kredit (KfW-Nr. 264):
- Förderkredit inkl. Tilgungszuschüsse für die Sanierung, Neubau oder Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes (Wohn- und/oder Nichtwohngebäude)
- bis zu 30 Mio. Euro Kredit für Nichtwohngebäude
- bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Wohngebäude
- bis zu 50 % Tilgungszuschuss
- zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
- nähere Informationen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunen/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Kommunen-Kredit-(264)/
Kommunen – Zuschuss (KfW-Nr. 464):
- Zuschuss für die Sanierung, Neubau oder Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes (Wohn- und/oder Nichtwohngebäude)
- Zuschuss bis zu 15 Mio. Euro für Nichtwohngebäude
- Zuschuss bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit für Wohngebäude
- Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
- nähere Informationen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunen/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Kommunen-Zuschuss-(464)/
Bei Fragen oder näheren Informationen zu Förderprogrammen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerin Marina Wagner unter 0681 99 88 4 – 203 oder per Mail an wagner@argesolar-saar.de