Rahmenbedingungen Antragstellung im Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat nähere Informationen zur Antragstellung im Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ in einem Merkblatt veröffentlicht (siehe Link Dokument, aktueller Bearbeitungsstand: 03.02.2020).

Hierbei sind folgende Rahmenbedingungen hervorzuheben:

  • Ein Gasanschluss darf vor Antragstellung/Bewilligung durch das BAFA erstellt werden, allerdings ist er dann, da außerhalb des Bewilligungszeitraumes, nicht förderfähig!
  • Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen durch einen Experten gehören zu den förderfähigen Kosten, ausgenommen allerdings Fördermittelberatungen und übergreifende Bauleitung und Bauüberwachung. Planungsleistungen dürfen vor der Antragstellung durchgeführt werden und sind auch förderfähig.

Nähere Informationen erhalten Sie im „Merkblatt zu den förderfähigen Kosten“: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ee_merkblatt_foerderfaehige_kosten.pdf?__blob=publicationFile&v=6