Privathaushalte können Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen – Zeitplan des Antragsverfahrens steht fest

Nach der Einführung der gesetzlichen Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse haben sich Bund und Länder nun auf eine Härtefallregelung für Privathaushalte verständigt, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl oder Holzpellets nutzen. Entlastet werden können damit alle Haushalte, die vom 01.01.2022 bis einschließlich 31.12.2022 von Mehrkosten betroffen waren, die über eine Verdopplung des Preisniveaus gegenüber dem Vorjahr 2021 hinaus gehen. Ausschlaggebend für die Bewertung der Mehrkosten ist der Durchschnittswert des Jahres 2021 (Referenzwert), der von Bund und Ländern für die einzelnen Energieträger ermittelt wurde.

Die Härtefallregelung umfasst die Energieträger Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.

Über einen Online-Rechner kann vorab ermittelt werden, ob eine Antragsstellung überhaupt in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragsstellung statt. Den Rechner finden Sie unter https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/

Die Antragsstellung erfolgt über eine Online-Plattform, die in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird, um eine Überlastung des Systems zu vermeiden und einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten, und startet im Saarland am 08. Mai 2023.

Die Freischaltung für die weiteren Bundesländer ergibt sich wie folgt:

  • 02.05.2023: Bremen und Hamburg
  • 04.05.2023: Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
  • 08.05.2023: Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen

Erstattet werden 80% der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

Weitere Informationen sowie die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger finden Sie unter www.saarland.de/privathaushalte

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