Das Erneuerbare Energien Gesetz – oder auch kurz EEG - hat wesentlich zum Erfolg von Photovoltaik beigetragen. Der somit ausgelöste Nachfrageboom hat die deutsche Photovoltaikindustrie zu einer der weltweit erfolgreichsten gemacht und viele hochwertige und zukunftssichere Arbeitsplätze geschaffen.
Die wichtigste Rahmenbedingung des EEG ist der Anschluss- und Abnahmezwang: Netzbetreiber müssen den eingespeisten Strom in das Stromnetz aufnehmen. Der nächstgelegene Netzbetreiber ist verpflichtet, die im EEG festgelegte Vergütung für den vom Anlagenbetreiber eingespeisten Strom zu leisten. Dabei ist es nicht nötig, dass Netz- und Anlagenbetreiber einen Vertrag abschließen. Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren (zuzüglich des Inbetriebnahmejahres) gewährt.
Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur!
Voraussetzung für die Zahlung der Einspeisevergütung durch den Netzbetreiber (örtlicher Energieversorger) ist seit dem Januar 2009 die Meldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur. Mit einem speziellen Formular sind Standort und Leistung der jeweiligen Anlage mit Datum der Inbetriebnahme anzuzeigen.
Selbstnutzung:
Mit dem EEG 2009 eröffnet sich für Neuanlagen die Möglichkeit, den Teil des erzeugten Photovoltaikstrom der zeitgleich im Hausstromnetz verbraucht wird, zu nutzen. Dieser Verbrauch wird durch einen speziellen Stromzähler gemessen und über ein gesondertes Abrechnungsverfahren vergütet. Diese zeitgleiche Nutzung des PV-erzeugten Stromes betrifft jedoch im privatem Hausbereich nur ca. 20 bis 30% des gesamten Jahresertrages der Photovoltaikanlage. Lassen Sie sich von unseren Fachleuten beraten!