Förderung öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland

Das Förderprogramm adressiert alle im Modell der Nationalen Plattform Elektromobilität benannten Use-Cases von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Diese umfassen das Zwischendurchladen (z. B. auf Kundenparkplätzen oder am Straßenrand) sowie das kurzzeitige Schnellladen (z. B. an Autobahnen oder Lade-Hubs innerorts).

Ziel ist die Förderung des Aufbaus von mindestens 50 000 Ladepunkten, davon mindestens 20 000 Schnellladepunkte. Im Interesse der Zielsetzungen des Förderprogramms werden die Fördersätze, technischen Anforderungen und Umweltstandards der Förderrichtlinie regelmäßig überprüft, angepasst und durch die jeweils gültigen Förderaufrufe veröffentlicht. Die Zuwendung dient als Anschubfinanzierung.

Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Was wird gefördert?

  • Ausgaben für die Beschaffung, Montage und Installation von Normal- und Schnellladepunkten und den Netzanschluss. Nicht förderfähig sind insbesondere Ausgaben für die Planung, die Genehmigung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur sowie Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers.
  • Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten, sofern diese nicht bereits gefördert wurden und wenn ein Mehrwert nachgewiesen wird.
  • Anschluss der geförderten Ladepunkte an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz.
  • die Kombination aus Netzanschluss und einem Pufferspeicher, wenn diese der Versorgung von Ladepunkten dient.

Wie wird gefördert?
Das Gesamtfördervolumen von rund 500 Millionen Euro soll über die gesamte Förderperiode verteilt werden.

Ausführliche Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren finden Sie hier

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin Marina Wagner unter 0681 99 88 4 – 203 oder wagner@argesolar-saar.de