Da die Anzahl der Wohnungseinbrüche steigt von Jahr zu Jahr. Hierfür bietet die KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau - seit dem 19.11.2015 eine verbesserte Förderung für einbruchsichernde Maßnahmen im Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ an. Es besteht auch die Möglichkeit einer Kombination der Energie- und Barrierereduzierung mit dem Einbruchschutz.
Gefördert wird:
Ein Fachunternehmen ist mit der Durchführung der Arbeiten zu beauftragen. Die technischen Mindestanforderungen sind einzuhalten. Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich bestimmter Nebenkosten mit 10% bis zu 1.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit. Der Antrag ist vom Antragsteller direkt bei der KfW schriftlich und unbedingt vor Beginn der Maßnahme per Post einzureichen. Für die Durchführung der Maßnahmen zum Einbruchschutz bzw. Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung ist die Beauftragung eines Sachverständigen nicht erforderlich.
Außerdem hat die KfW den Zuschuss für barrierereduzierende Einzelmaßnahmen von 8 % auf 10 % (maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit) und für den Standard „Altersgerechtes Haus“ von 10% auf 12,5 % erhöht (maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit).
Ab dem 01.04.2016 werden die Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz auch in der Kreditvariante „Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)“ gefördert.
(Bild: Thorben Wengert/Pixelio.de)