Mit dem neuen Speicher-Förderprogramm, das am 15. Oktober startete, unterstützt die saarländische Landesregierung die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit intelligenten Laststeuerungssystemen. Mit dem Programm soll die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen gefördert werden, um zur besseren Integration von kleinen bis mittelgroßen Erzeugungsanlagen in das Stromnetz beizutragen.
Die Richtlinie zur Förderung von elektrischen Speichersystemen wendet sich an Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen. Gefördert wird die Installation von stationären elektrischen Speichersystemen auf Basis von Lithium-Ionen, Vanadium-Redox-Fluss oder höherwertiger Technologie mit einer Brutto-Speicherkapazität von 3 bis 30 Kilowattstunden, die über intelligente Steuersysteme eine Unabhängigkeit vom Strombezug aus dem öffentlichen Netz (Autarkiegrad) im Jahresmittel von mindestens 50 Prozent erwarten lassen.
Voraussetzung ist, dass stationäre Stromquellen wie z.B. eine Photovoltaik-Anlage, ein Blockheizkraftwerk, kleine Windkraftanlagen, eine Brennstoffzelle oder ähnliche Stromerzeugungsquellen auf der Basis von erneuerbaren Energien oder nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung im Förderprojekt vorhanden sind oder neu errichtet werden. Die Errichtung dieser Stromerzeugungsquellen oder die nachträgliche Förderung von bereits vorhandenen Batteriespeichersystemen sind nicht möglich. Der Antrag für den Erhalt der Förderung muss vor Beginn des Bauvorhabens, also vor der entsprechenden Auftragsvergabe, gestellt werden.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und kann in Ergänzung mit dem KfW-Speicherförderprogramm des Bundes kumuliert werden. Die saarländische Förderung sieht eine Grundförderung bei einem zu erwartenden Autarkiegrad von 50 Prozent mit bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben vor. Für besonders hohe Autarkiegrade von 60 Prozent bzw. 68 Prozent wird in Ergänzung zur Grundförderung eine Bonusförderung mit jeweils bis zu 10 Prozent bzw. 20 Prozent ausgezahlt. Die maximale Förderintensität beträgt damit bis zu 55 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 30.000 Euro pro Vorhaben.
Weitere Infos über die Hotline der Energieberatung Saar unter 0681/501 2030.
Richtlinie und Antragsformblätter finden Sie unter: www.saarland.de/130895.htm.