Neues KfW-Förderprogramm „Ladestationen für Elektrofahrzeuge von Unternehmen“

Ab sofort können im neuen KfW-Programm-Nr. 441 Investitionszuschüsse zur Beschaffung und Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen zum Aufladen gewerblich genutzter Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge) sowie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigen eines Unternehmens beantragt werden.

Folgende wirtschaftlich tätige Unternehmen sind antragsberechtigt:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Einzelunternehmer oder Freiberufler

Kommunale Körperschaften (kommunale Gebietskörperschaften, deren unselbstständige Eigenbetriebe und Zweckverbände) können ihren Antrag im Förderprodukt “Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ 439) stellen.

Gefördert werden Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung. Der Zuschuss beträgt 70% der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch maximal 900,00 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens 1.285,71 Euro, wird keine Förderung gewährt. Insgesamt ist die Förderung auf maximal 45.000 Euro je Standort (Investitionsadresse) beschränkt.

Der Zuschuss ist vor Beginn des Vorhabens vom Zuschussempfänger (bei Unternehmen: Vertretungsberechtigter) zu beantragen. Untervollmachten sind nicht zulässig. Als Beginn eines Vorhabens gilt die verbindliche Bestellung der Ladestation beziehungsweise der Abschluss des Lieferungs- und Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.

Weitere Fördervoraussetzung ist, dass der für die Ladevorgänge erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder/und aus Eigenerzeugung vor Ort (zum Beispiel Strom aus Photovoltaik-Anlagen) bezogen werden.

Nähere Informationen unter:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektrofahrzeuge-Unternehmen-(441)/

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin Marina Wagner unter 0681 99 88 4 – 203 oder wagner@argesolar-saar.de