Neues Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ am 12. April 2021 gestartet
Das Förderprogramm richtet sich insbesondere an Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie an kommunale Gebietskörperschaften, die aufgerufen sind, eine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur einschließlich Netzanschlüssen zu errichten und dafür Fördermittel zu beantragen. Bei diesem Förderprogramm, das ab dem 12. April 2021 als sogenanntes „Windhundverfahren“ gestartet ist, können aber auch natürliche Personen und Unternehmen, die unter die KMU-Definition fallen, Anträge stellen. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts sind ausgeschlossen. Eine Beantragung dieser De-Minimis-Beihilfen ist nur 2021 möglich.
Die Förderquote beträgt 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben, die je nach Art der Ladeinfrastruktur mit einem Maximalförderbetrag gedeckelt sind. Mit den Maßnahmen kann erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen werden. Planungsarbeiten, Genehmigungsverfahren etc. gelten allerdings nicht als Vorhabensbeginn.
Weitere Informationen:
Richtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/richtlinie-ladeinfrastruktur-vorort.pdf?__blob=publicationFile
Merkblatt förderfähige Ausgaben: https://www.bav.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/LIS/Richtlinien_und_Aufrufe/2_1_Merkplatt_LIS_vor_Ort.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin Marina Wagner unter 0681 99 88 4 – 203 oder wagner@argesolar-saar.de