Neues Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“
Soziale Einrichtungen sind in besonderem Maße von den fortschreitenden Auswirkungen des Klimawandels, wie beispielsweise Hitze oder Starkregen, betroffen. Gleichzeitig leisten die Einrichtungen – nicht nur im Rahmen der COVID-19-Pandemie – einen maßgeblichen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Sie übernehmen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung, die ökologische und soziale Aspekte gleichermaßen berücksichtigt, und tragen somit auch langfristig zum Gemeinwohl bei.
Das Förderprogramm richtet sich an soziale Einrichtungen in kommunaler, kirchlicher oder freier Trägerschaft und soll dabei helfen unter anderem die fortschreitenden Auswirkungen des Klimawandels zu minimieren.
Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2023. Ein erstes Antragsfenster war bis zum 15. Dezember 2020 geöffnet. Weitere Antragsfenster sind sowohl für das 1. Quartal 2021 als auch in den Folgejahren vorgesehen. Die geförderten Vorhaben müssen bis zum 1. Juli 2023 abgeschlossen sein. Es sind Förderquoten bis zu 90% möglich.
Es gibt drei Förderschwerpunkte:
- Förderschwerpunkt 1: Beratung und Erstellung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel in sozialen Einrichtungen
- Förderschwerpunkt 2: Investive Maßnahmen zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
- Förderschwerpunkt 3: Kampagnen und Weiterbildungsprogramme zur Sensibilisierung für den Umgang mit klimabedingten Belastungen im Bereich der Sozial- und Bildungsarbeit
Zuwendungen erfolgen bei einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Finanzierung erfolgt bei Projekten auf Kostenbasis in der Regel als Anteilfinanzierung und bei Projekten auf Ausgabenbasis in der Regel als Fehlbedarfsfinanzierung. Die Antragstellenden verpflichten sich zur Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Eigenmittel sind in Abhängigkeit des finanziellen Leistungsvermögens und als Ausdruck des Eigeninteresses in angemessener Höhe einzubringen.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Förderrichtlinie oder unter https://www.z-u-g.org/aufgaben/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen/