Neue Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)

Die neue Richtlinie ist am 16. November 2020 in Kraft getreten. Wesentliche Neuerungen sind gestaffelte Fördersätze beim Leasing sowie die Möglichkeit, den Umweltbonus mit weiteren Förderprogrammen zu kombinieren.

Der Umweltbonus kann ab sofort mit folgenden Förderprogrammen kombiniert werden:

  • Förderrichtlinien „Elektromobilität und Markthochlauf NIP2“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
  • Sofortprogramm „Saubere Luft“ und dem Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Es wird angestrebt, die Fördermöglichkeiten durch weitere Vereinbarungen zu erweitern. Eine fortlaufend aktualisierte Übersicht der Fördermöglichkeiten wird auf der BAFA-Webseite bereitgestellt.

Mit der neuen Richtlinie wird beim Leasing die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer gestaffelt. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.

Nähere Informationen unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html