Neue Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland
Welche Maßnahmen sind förderfähig?:
- Beschaffung von Pedelecs (gemäß § 1, Absatz 3 StVG)
- Beschaffung von serienmäßig hergestellten Cargobikes (Lastenfahrräder und Lastenpedelecs)
- Reparatur- und Servicestationen für den Radverkehr
- Fahrradabstellanlagen mit mindestens 6 Stellplätzen
- Einrichtung oder Nachrüstung einzelner Ladeeinrichtungen für Pedelecs oder Lastenpedelecs an Fahrradabstellanlagen
- Innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter zur Förderung des Radverkehrs einschl. Machbarkeitsstudien und Potentialanalysen
- Erstellung von Radverkehrskonzepten durch Dritte zur Verbesserung des Alltagsradverkehrs
Wer ist Antragsberechtigt?:
- Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen bzw. deren Träger; kommunale Zweckverbände, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts und sonstige Betriebe und Einrichtungen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen
- Kommunen
- Eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine
- Natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Haupt(wohn)sitz bzw. mit mindestens einer Betriebsstätte im Saarland
Wer darf was beantragen?:
- Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen bzw. deren Träger; kommunale Zweckverbände, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts und sonstige Betriebe und Einrichtungen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen dürfen folgende förderfähigen Maßnahmen beantragen:
- Beschaffung von Pedelecs (gemäß § 1, Absatz 3 StVG)
- Beschaffung von serienmäßig hergestellten Cargobikes (Lastenfahrräder und Lastenpedelecs)
- Reparatur- und Servicestationen für den Radverkehr
- Fahrradabstellanlagen mit mindestens 6 Stellplätzen
- Einrichtung oder Nachrüstung einzelner Ladeeinrichtungen für Pedelecs oder Lastenpedelecs an Fahrradabstellanlagen
- Innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter zur Förderung des Radverkehrs einschl. Machbarkeitsstudien und Potentialanalysen
- Kommunen:
- Beschaffung von Pedelecs (gemäß § 1, Absatz 3 StVG)
- Beschaffung von serienmäßig hergestellten Cargobikes (Lastenfahrräder und Lastenpedelecs)
- Reparatur- und Servicestationen für den Radverkehr
- Einrichtung oder Nachrüstung einzelner Ladeeinrichtungen für Pedelecs oder Lastenpedelecs an Fahrradabstellanlagen
- Innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter zur Förderung des Radverkehrs einschl. Machbarkeitsstudien und Potentialanalysen
- Erstellung von Radverkehrskonzepten durch Dritte zur Verbesserung des Alltagsradverkehrs
- Eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine:
- Beschaffung von serienmäßig hergestellten Cargobikes (Lastenfahrräder und Lastenpedelecs)
- Einrichtung oder Nachrüstung einzelner Ladeeinrichtungen für Pedelecs oder Lastenpedelecs an Fahrradabstellanlagen
- Innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter zur Förderung des Radverkehrs einschl. Machbarkeitsstudien und Potentialanalysen
- Natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Haupt(wohn)sitz bzw. mit mindestens einer Betriebsstätte im Saarland
- Beschaffung von serienmäßig hergestellten Cargobikes (Lastenfahrräder und Lastenpedelecs)
Wie hoch ist die Förderung?:
- Lastenpedelecs und Lastenfahrräder bis zu 50 % bis zu einer max. Fördersumme von 2.000 € oder 1.000 € für Pedelecs
- Service- und Reparatur-Stationen bis zu 75 % bis zu einer max. Fördersumme von 8.000 €
- Fahrrad-Abstellanlagen (mind. 6 Stellplätze) bis zu 80% bis zu einer max. Fördersumme von 40.000 € pro Anlage
- Ladeeinrichtungen an Fahrradabstellanlagen bis zu 40 %, höchstens 15.000 € pro Anlage
- Innovative Projekte bis zu 80%, höchstens 50.000 €
- Radverkehrskonzepte bis zu 80 %, höchstens 50.000 €
Was von den Antragsstellern allgemein zu beachten?:
- Dauer Zweckbindung geförderter investiver Vorhaben fünf Jahre
- Maßnahmen innerhalb des festgesetzten Bewilligungszeitraumes durchzuführen
- Kennzeichnung der Förderung mit Hinweis auf das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- Die Antragsstellung muss vor Vorhabensbeginn erfolgen. Mit dem Vorhaben darf erst nach der Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Bei begründeten Einzelfällen kann der Fördergeber einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ erteilen.
- Anträge müssen jeweils bis spätestens 15. November des jeweiligen Haushaltsjahres gestellt sein.
- Die Richtlinie ist gültig bis zum 31. Dezember 2022
Wo können Anträge gestellt werden?:
Die Zuwendungsanträge sind in digitaler und schriftlicher Form zu richten an:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Referat D6 – ÖPNV-Förderung –
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Referat.D6@wirtschaft.saarland.de
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei unserem Ansprechpartner Stephan Zander unter 0681 99 88 4 – 304 oder zander@argesolar-saar.de
Hier finden Sie die Richtlinie, den aktuellen Flyer und einen Blankoantrag zum Download.